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Wahlrecht Leiharbeiter

T
TinaZ
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, eine Frage zu den Wahlberechtigten: Wie genau definiert sich eigentlich ein Leiharbeiter? Wir haben in unserem Betrieb über mehrere Jahre eingesetzte Reinigungskräfte und Aufsichtspersonal, die keinen Vertrag mit unserem Betrieb haben sondern mit der jeweiligen Firma, also Reinigungsfirma und dem Sicherheitsdienst, der sie "ausleiht". Sind das Leiharbeiter und sind sie wahlberechtigt?

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Community-Antworten (2)

M
martinez

31.03.2014 um 12:46 Uhr

so wie sich das anhört sind dies Werksverträge. Wenn dem so ist dann haben die auch kein recht zu wählen und werden der Betriebsgröße auch nicht angerechnet.

C
Cykex

01.04.2014 um 12:03 Uhr

Schau mal ins Arbeitnehmerüberlassungsgesetz da ist eine Checkliste mit drin woran du erkennst ob es sich um leiharbeiter oder Werksvertragsmitarbeiter handelt m.f.g Und ja Leiharbeiter haben das Recht zu Wählen wenn nach $7 des BetrVg die vorraussetzungen erfüllt sind

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