W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fitnessstudio Sachbezug ohne BR ?

VB
Vic Brom
Aug 2022 bearbeitet

Hallo! Ein Arbeitgeber führt das Angebot ein, einen Zuschuss zu einer Fitnessstudiokette zu geben, so dass die Mitarbeiter nur die Hälfte des Monatsbetrags haben. Dies geschieht ohne Einbeziehung des BR. Angesichts des großen Zulaufs möchte der BR sich nicht gegen das Angebot stellen, jedoch fühlen sich Mitarbeiter, die kein Fitness nutzen können/wollen benachteiligt.

Wie kann der BR agieren?

36506

Community-Antworten (6)

K
Kjarrigan

24.08.2022 um 09:48 Uhr

Sorry aber warum zum Henker fühlen sich MA benachteiligt, wenn andere Vorteile genießen? Was wollen diese MA denn - Schokolade? Das Angebot steht doch allen frei - sollen sie halt ins Fitness Studio gehen.

Also nein es ist kein Nachteil, weil er allen offen steht - es werden ja nicht Gruppen ausgeschlossen.

P.S Sprichwort: Mir gönne jeder was er will - ich gönne ihm dreimal soviel.

D
dieschi

24.08.2022 um 10:11 Uhr

Das Angebot steht jedem MA zu Nutzung frei, nur die MA die es nicht nutzen können/wollen fühlen sich benachteiligt?

Da muss ihnen leider Recht geben, sie sind benachteiligt! Anders als sie denken aber sie sind es ...

"Wie kann der BR agieren?"

Gegen was will der BR agieren? Dummheit?

Unsere GL führt aktuell JobRad bei uns ein, kann und will auch nicht jeder nutzen. Wenn jetzt ein MA zu mir kommen würde und sich darüber beschwert das er sich benachteiligt fühlt, den würde ich auslachen!

R
rtjum

24.08.2022 um 10:22 Uhr

gibt es bei uns auch, sind sogar noch viele andere Angebote bei, ist überall in D möglich und für jeden MA. Das ist keine Benachteiligung nur weil ich vielleicht unsportlich bin oder keinen Sport/Fitness/Gewichteheben machen will.

R
Relfe

24.08.2022 um 10:34 Uhr

den Vorteil haben alle MA, nur nutzen tun in nicht alle ! und wenn alle einen Vorteil haben, dann ist es kein Vorteil mehr sondern Standard (nur mal so) Gibt auch MA die nicht den vollen Jahresurlaub in Anspruch nehmen oder Pause stempeln und weiter arbeiten (ohne AG-Zwang), die wären dann ja auch beanchteiligt im Sinne der TE-Anfrage.

in diesem Fall muss ich @dieschi zustimmen :-) --> sie sind beanchteiligt, in anderem Sinne

E
enigmathika

24.08.2022 um 11:04 Uhr

"Wie kann der BR agieren?" er könnte den Beschwerdeführer fragen, ob sonst alles okay ist.

S
SabiKa89

24.08.2022 um 12:56 Uhr

Wie kommt man darauf, das hier eine Benachteiligung vorliegen könnten ?

Es wäre sicherlich nicht ok, wenn der AG eine Auswahl treffen würde, welche Beschäftigte dieses Angebot bekommen und welche nicht. Da dieses Angebot aber alle offen steht, liegt keine Benachteiligung vor.

Ist zu vergleichen mit einer Werkskantine und günstigem Essen. Beschäftigte die nicht in die Kantine essen gehen haben ja auch keine Anspruch auf eine Kostenerstattung ihrer selbst belegten "Schichtenbrote".

Es wäre vom Arbeitgeber dennoch ein schöner Zug gewesen, vor der Einführung dieser Aktion dies mit dem BR zu besprechen.

Da hätte man auch gemeinsam im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements dieses Angebot allen Beschäftigten erklären können.

Ihre Antwort