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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gruppenvertrag mit einem Fitnessstudio

G
Guiseppe
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, wir würden gerne einen Gruppenvertrag mit einem Fitnessstudio abschließen. Gibt es dazu irgendwelche finanzielle Unterstützung wie z.B. Krankenkasse? Und wie ist die Regelung, wenn der Arbeitgeber den Vertrag finanziell für den Mitarbeiter unterstützt? Ist das dann geldwerten Vorteil?

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Community-Antworten (3)

W
wölfchen

07.04.2015 um 15:04 Uhr

. . . das betriebliche Gesundheitsmanagement fördert der Staat pro MA und Jahr mit 500 € steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG). Voraussetzung ist jedoch, dass die MA zusätzlich zum Arbeitslohn weitere Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands vom AG erhalten. Die Beiträge für Fitness-Studios sind jedoch von der Förderung ausdrücklich ausgenommen. Ausnahme: förderungswürdige Sonderkurse, die den fachlichen Anforderungen entsprechen. Um steuerlich förderungsfähig zu sein, muss die konkrete Maßnahme bestimmte Anforderungen erfüllen, und zwar hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Ziel. Und ich denke mal, dass bei diesen strengen Kriterien die Krankenkassen da auch keine Unterstützung geben . .

L
Lennebub

07.04.2015 um 18:03 Uhr

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe gilt sowas für z.B. Rückenschule (richtiges heben senken und tragen) durch einen/er Therapeut/in die dafür vom Staat oder der Gkv Zertifiziert ist?

C
celestro

10.04.2015 um 19:33 Uhr

Wer ist hier eigentlich "Wir" ? Denn wenn es der Betriebsrat ist, so meine ich mich erinnern zu können, das selbiger keine Rechtsfähigkeit hat und daher keinerlei Verträge abschließen kann. Ds könnte die Firma, aber glaube nicht der BR als Gremium.

Mit der Bitte um Korrektur, wenn ich da falsch liege.

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