Hallo,
in unserer Firma finden gerade die BR-Wahl statt.
Muß der Wahlvorstand auch einem Langzeitkranken eine Mitteilung über die BR-Wahl zukommen lassen, daß diese anstehen und man sich als zur Wahl stellen kann?
Oder ist man als Langzeitkranke "nur" wahlberechtigt?

Danke für eine Antwort im voraus