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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratswahl

C
caroline
Nov 2016 bearbeitet

briefumschläge zu br wahl sind nicht verschlossen( nicht zu geklebt), waren alle offen, also nur zugeklappt, wie definiert ihr verschlossen? ist das ein anfechtungsgrund?

2.98009

Community-Antworten (9)

P
pemahu

29.03.2014 um 08:45 Uhr

... kommt drauf an, wieviele Briefwähler Ihr habt. Sind es wenige - und damit nur diese der Urne am Ende zugeführten Umschäge zugeklebt - könnte es ein Anfechtungsgrund sein, der nicht gleich als unerheblich zurückgewiesen würde.

Wenn Ihr keine Briefwähler hattet, wäre es völlig unproblematisch!

O
Oblatixx

29.03.2014 um 08:55 Uhr

Von Briefwahl war aber keine Rede. Da habt ihr wohl die falschen Umschläge genommen, es gibt ja die selbstklebenden, da wäre das wohl nicht passiert. Aber egal, ich denke, das ist kein Anfechtungsgrund, solange die Wahlzettel uneinsichtig bei der Abgabe im Umschlag steckten.

H
Hoppel

29.03.2014 um 10:35 Uhr

@ Caroline

Um welche Briefumschläge geht es überhaupt?

Der Umschlag mit dem Stimmzettel muss NICHT verschlossen sein; aber der muss ja nunmal in einem größeren verschlossenem Freiumschlag stecken, der z.B. per Post an den WV geschickt wird.

C
Cykex

29.03.2014 um 11:43 Uhr

Ich habe gerade meine Briefwahlunterlagen bekommen mit Beschreibung 1 Stimmzettelumschlag -Muss verschlossen sein(zugeklebt) und da darf nur dein Stimmzettel rein 2 dann diesen Umschlag im Freiunschlag rein mit Persönliche Erklärung, das wieder verschliessen und ab zum Postkasten oder abholen lassen. Es kann aber sein das es nicht zwingend verschlossen sein muss(Stimmzettelumschlag) gehe nur davon aus wie es bei uns gehandhabt wird m.f.g

C
caroline

29.03.2014 um 16:32 Uhr

hallo nochmal...es geht um den umschlag, den man mit übergabe des stimmzettels bekommen hat und nach ankreuzen des stimmzettels in den briefumschlag legt...OHNE zuzukleben, sondern eben nur zuklappt. deshalb die frage, wie definiert man verschlossen?

D
dersensenmann

29.03.2014 um 20:14 Uhr

Moin, der Umschlag, in dem sich der Stimmzettel befindet, muss nicht zugeklebt sein. Wichtig ist, dass es kein Fensterumschlag ist! Gruß Frank

O
Oblatixx

30.03.2014 um 11:40 Uhr

Hallo an (fast) Alle: Ich sagte bereits ganz oben, dass es NICHT um Briefwahlen geht. Warum lest ihr nur immer etwas rein, was gar nicht da ist? ;-))

P
pillepalleTR

30.03.2014 um 15:00 Uhr

Kann es sein, dass "(fast) alle" (Zitat Oblatixx) davon ausgehen, dass man im Wahllokal KEINEN Umschlag zusammen mit dem Wahlzettel erhält? /Vermutungmodus aus/

Meine Meinung (derzeit ohne rechtliche Grundlage): ein nicht zugeklebter Umschlag macht den Stimmzettel nicht ungültig.

§12 WO: "(3) Die Wählerin oder der Wähler gibt ihren oder seinen Namen an und wirft den Wahlumschlag, in den der Stimmzettel eingelegt ist, in die Wahlurne ein, nachdem die Stimmabgabe in der Wählerliste vermerkt worden ist."

Da steht noch nicht mal was von "verschlossen".

O
Oblatixx

30.03.2014 um 15:03 Uhr

Na aber sicher bekomme ich einen Umschlag und den Wahl/Stimmzettel. Und den stecke ich dann rein, in den Umschlag ...

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