W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erstwahl eines Betriebsrates

R
ruhelos
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute, wir wollen einen Betriebsrat gründen (Pflegeheim bisher ohne Betriebsrat) es verhält sich in diesem Heim so, das viele Mitarbeiter sich nicht trauen etwas für ihr Mitspracherecht zu tun man merkt die Angst regiert.Die Mitarbeiter (auch ich) die versuchen durch Überzeugungsarbeit eine Einheit für die Betriebsratswahl zu gewinnen sind erst im November 6Monate in diesem Heim tätig.Meine Frage nun, wann können wir eine Betriebsratswahl einleiten wenn wir ab1November selbst wählbar sind,inen Wahlvorstand könnten wir sofort bestellen durch Betriebsversammlung, es gibt aber halt zuwenig Bewerber für einen5Betriebsrat.Wann wäre von den Fristen her der günstigste Zeitpunkt eine Betriebsratswahl einzuleiten wenn am 1November der Stimmabgabetag wäre damit die Kollegen wählbar wären.Vielen Dank im voraus für eure Antworten. P.S.Ein Kollege der über6Monate im Betrieb arbeitet und ich sind die einzigen Gewerkschaftsmitglieder.

1.59503

Community-Antworten (3)

B
Betriebsrätin

26.07.2013 um 16:30 Uhr

Wendet euch an die Gewerkschaft und bittet um Untertsützung! Regt dort auch an, dass man die Wahl auch dazu nutzen sollte/könnte mehr Mitglieder für die Gewerkschaft zu finden.

G
gironimo

26.07.2013 um 16:50 Uhr

Auf jeden Fall nichts überstürzen. Eine Wahl ohne Kandidaten macht wenig Sinn. Ich würde auch sagen: Beratet Euch mit der Gewerkschaft.

Es ist zwar möglich, bei Kandidatenmangel einen kleineren BR zu wählen. Das macht es aber nicht gerade einfacher für diejenigen, die dann das Amt übernehmen - besonders in Problembetrieben. Andererseits finden sich vielleicht weitere Mitstreiter, wenn es erst einmal einen BR gibt - schwer zu sagen.

H
Hartmut

26.07.2013 um 17:51 Uhr

Wieso meinst du, dass ihr zu wenige Bewerber seid? Zur Betriebsversammlung aufrufen müsst ihr ja zu dritt. Also seid Ihr schon mal drei Bewerber. Das reicht für eine Betriebsgröße bis zu 50 Arbeitnehmern aus, was für ein nicht allzu großes Pflegeheim reichen könnte (?)

Außerdem könntet ihr eventuell schon vor dem 1. November zur Betriebsversammlung aufrufen und damit Kündigungsschutz genießen, denn es reicht, wenn Ihr am Tag der Wahl 6 Monate im Betrieb seid. Hier bin ich aber etwas unsicher und eventuell kann jemand anders hier eine genauere/bessere Auskunft geben.

Ich weiß, in Betrieben dieser Art herrscht ein rauer Wind. Euch viel Glück, Erfolg und Glückwunsch zu Eurem Vorhaben! :)

Ihre Antwort