Einsicht Mietverträge des Arbeitgebers
Hallo liebes Forum,
wir vermuten, dass sich unser Arbeitgeber an den eigenen Beschäftigten bereichert hat. Wir haben erfahren, dass unsere Verwaltung mit unserem Unternehmen 40 Euro pro Garagenstellplatz vereinbart hat. Unser Arbeitgeber hat aber pro Beschäftigten 60 Euro kassiert.
Wäre diese Vermutung eine ausreichende Begründung damit unser Wirtschaftsausschuss Einsicht in den Mietvertrag nehmen darf? Wir gehen davon aus, dass die Miete für die Garagenstellplätze nicht gesondert, sondern im Mietvertrag für das Gebäude mit vereinbart wurden und würden deshalb gerne Einsicht verlangen.
Über die Gesetzestexte ist das auch alles schwammig formuliert (...muss ausreichend begründet sein; was wäre eine ausreichende Begründung?).
Ganz herzlichen Dank vorab für eure Antworten!
LG CeeJay
Community-Antworten (10)
23.08.2022 um 16:07 Uhr
"Wir haben erfahren, dass unsere Verwaltung mit unserem Unternehmen 40 Euro pro Garagenstellplatz vereinbart hat."
Den Satz verstehe ich nicht ganz. Ist eure Verwaltung nicht Teil eures Unternehmens? Wie kann das Unternehmen Stellplätze bei der "Verwaltung" mieten?
23.08.2022 um 16:31 Uhr
Selbst wenn das stimmen würde .... was wäre die Konsequenz? Das der AG hier nicht für sein Unternehmen Geld für die Verwaltung nehmen? ER muss ja 40 Euro pro Person abführen und hat selbst noch Kosten für Reinigung etc. ... logisch das er vom Arbeitnehmer mehr Geld nehmen muss.
23.08.2022 um 17:05 Uhr
Ihr habt keine Chance auf Einsichtnahme. Der AG bietet den MA - die einen Parkplatz haben möchte - diesen an und der MA akzeptiert oder eben nicht. Das muss der AG nicht zum Selbstkostenpreis machen - er darf sogar Gewinn daran machen. Ob das ethisch / moralisch korrekt ist spielt dabei gar keine Rolle - rechtlich ist das ok.
Der BR kann da gerne mit dem AG über eine Parkplatzordnung oder ähnliches verhandeln, aber Einsicht in die Mietverträge muss der AG nicht gewähren.
23.08.2022 um 17:57 Uhr
Zitat: "wir vermuten, dass sich unser Arbeitgeber an den eigenen Beschäftigten bereichert hat. " --> das ist der Sinn weshalb ein AG AN einstellt, oder?
Die AN arbeiten für den AG und der macht das damit die AN für ihn Profit erwirtschaften, somit ist es die Grundlage für jegliches AV, das der AG sich an den AN bereichern will.
Die AG die das nicht machen melden i.d.R. nach kurzer Zeit Insolvenz an.
Und wie der AN zur Arbeit kommt und wo der AN sein Auto parkt, ist nicht Aufgabe des AG, das ist Problem des AN. Von daher kann der AG Parkplätze zur Verfügung stellen oder nicht oder eben kostenpflichtig. (frag mal bei einer Stadt, die MA dort müssen i.d.R. auch auf kostenpflichtigen öffentlichen Parkplätzen parken, die der Stadt gehören)
23.08.2022 um 22:31 Uhr
@ RudiRadeberger
Habe mich hier blöd ausgedrückt. Wir sind zur Miete in einem Gebäude und der Vermieter
vermietet an unser Unternehmen Parkplätze für 40€ pro PP. Unser Unternehmen vermietet diese für 60€ an die Beschäftigten.
—-
Mir ist bewusst, dass es nicht die Aufgabe des AG ist, PP zur Verfügung zu stellen, oder ihn gar interessieren muss, wie MA zur Arbeit kommen. Darum ging es auch nicht. Und ja, der MA kann den PP nehmen oder eben lassen.
Wir sehen das als BR aber eben auch von der moralischen Seite und wollten durch die Einsicht in den Vertrag die Grundlage schaffen das anzusprechen und evtl. etwas besseres zu verhandeln. Wenn wir ihn darauf einfach so ansprechen wird er das so nicht zugeben, dass er 20€ mehr für die PP verlangt. Da dies leider nicht ausreicht um Einsicht zu nehmen, müssen wir wohl versuchen anders an das Thema zu gehen.
Wir finden es nicht in Ordnung, dass unsere Kolleg:innen gute Zahlen erwirtschaften, immer flexibel sind und dann noch drauf zahlen. Zumal wir ein Tochterunternehmen sind und sowieso nur ein Drittel von dem verdienen was die MA der Mutterhäuser verdienen.
Wir sind kein „böser BR“ der nach Wegen sucht dem AG den einen oder anderen Euro noch herauszuquetschen, falls das so rüber kam.
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
VG und einen schönen Abend an alle
24.08.2022 um 10:07 Uhr
Man könnte den Beschäftigten ja vorschlagen die Stellplätze direkt beim vermieter des Gebäudes zu mieten?
24.08.2022 um 10:26 Uhr
wenn ihr euch sicher seid, dann kann man das auf der nächste Betriebsversammlung mal ansprechen, also das ganze Betriebsöffentlich machen. Die meisten AG reagieren auf sowas allergisch
24.08.2022 um 10:38 Uhr
also das wäre doch ein schönes "Extra" für die MA, wenn der AG die kostenlos zur Verfügung stellt, gerade in der aktuellen Allgemeinsituation. Ich würde den AG erstmal gar keine 40.-€-Variante vorschlagen, sondern gleich auf "kostenfrei" verhandeln und mich ggf. dann hochhandeln lassen bis 40.-€
26.08.2022 um 11:48 Uhr
Gegen ein B2E-Geschäft ist erstmal nichts einzuwenden. Ich finde die Idee der Ansprache bei der Betriebsversammlung ganz smart - es geht das Gerücht dass und sag doch mal wie sich der Preis zusammensetzt.
26.08.2022 um 14:51 Uhr
@GabrielBischoff
kann man machen, wenn man denn auch ganz genau weiß, was der AG berechnet hat.
Die 40.-€ an den Vermieter sind evt durch weitere Kosten oder Abgaben bei der Untervermietung auf 60.-€ gestiegen? Da legt der AG dann plötzlich eine Gegenrechnung (ob die stimmt, weiß ja keiner) auf den Tisch, das er die Parkplätze sogar "subvensioniert" und den AN was Gutes-tut und der BR hat sich ein Eigentor geschossen. Evt. erfährt der Vermieter auch: oh die AN zaheln auch 60.-€, dann vermiete ich für 60.-€ direkt an die AN
also grundsätzlich habe ich nichts gegen solche Ansprechen, wenn man sich denn über die Konsequenzen bewußt ist und nicht unwissend noch mehr Schaden anrichtet wie vorher.
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