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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umgang mit Schikane am Arbeitsplatz

F
Frustration
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo, Mein Vorgesetzter hat mir eine Abmahnung gegeben, weil ich die Kernzeit verletzt hätte und an einem Tag früher heimging. In unserem Betrieb ist es üblich, dass die Mitarbeiter an bestimmten Tagen immer früher heimgehen und es ist auch den Vorgesetzten bekannt. Zwischen meinem Vorgesetzter und mir herrscht seit Monaten dicke Luft, weil er mich die ganze Zeit schikaniert. Inzwischen will ich auch den Job wechseln. Wie soll ich mich bis dahin dagegen wehren? Unser Betriebsrat ist sehr Arbeitgeber freundlich und reagiert nicht.

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Community-Antworten (5)

N
newlady

28.03.2014 um 23:28 Uhr

Was bedeutet " an einem Tag früher gegangen" "es ist üblich, dass MA an bestimmten Tagen früher gehen"??? Erkläre mir das bitte. Stempelt ihr?? Habt ihr Vertrauensrbeitszeit; Bei Vertrauensarbeitszeit kann ich nur Folgendes sagen: Ist es eine 40 Stunden/Woche und Du arbeitest nur 37 Stunden, weil Du Deinen Arbeitsplatz einfach verlassen hast, ohne deinen Vorgesetzten zu informieren, dann bedeutet dies unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz (oder sogar Arbeitszeitbetrug). Also ist die Abmahnung o.k. Wenn die anderen dies auch so handhaben, heisst noch lange nicht, dass Du dieses widrige Verhalten auch nachahmen musst. Ansonsten kläre mich über eure "Betriebliche Übung" auf.

K
Kölner

28.03.2014 um 23:32 Uhr

Bei vertrauensarbeitszeit heißt es genau das nicht, was du schreibst, newlady.

F
Frustration

29.03.2014 um 00:15 Uhr

Es gibt eine Kernzeit für jeden Tag zwischen 8-15 h für einen Arbeitsvertrag von 40 Stunden /Woche. Die meisten Mitarbeiter gehen Freitags immer früher heim. (Zwischen 12-13 h) Die Wochenstunden (40 h) habe ich bisher eingehalten. Nur an einem Tag bin ich gegen 12 h heim gegangen. (4,30 h gearbeitet)

D
dersensenmann

29.03.2014 um 20:24 Uhr

Moin, um etwas definitiv dazu sagen zu können, muss man die entsprechende Betriebsvereinbarung kennen. Grundsätzlich hast Du Dich falsch verhalten und gegen die Kernarbeitszeit (Anwesenheitspflicht ?) verstoßen. Wenn alle anderen das falsch machen ist das schlecht, aber kein Grund für Dich, dass Du Dich genauso verhältst. Meine Empfehlung: Rahme Dir die Abmahnung ein, häng sie schön auf und such Dir ein schönes Mantra bis Du gehst. So was wie: Leck mich am Arsch (gibt ja genug Auswahl) Gruß Frank

N
Nubbel

29.03.2014 um 23:58 Uhr

wenn die kernzeit 8-15 ist, kann man nicht um 12 gehen, so einfach ist das.

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