Erstellt am 28.03.2014 um 22:28 Uhr von newlady
Was bedeutet " an einem Tag früher gegangen" "es ist üblich, dass MA an bestimmten Tagen früher gehen"??? Erkläre mir das bitte. Stempelt ihr?? Habt ihr Vertrauensrbeitszeit;
Bei Vertrauensarbeitszeit kann ich nur Folgendes sagen: Ist es eine 40 Stunden/Woche
und Du arbeitest nur 37 Stunden, weil Du Deinen Arbeitsplatz einfach verlassen hast, ohne
deinen Vorgesetzten zu informieren, dann bedeutet dies unentschuldigtes Fehlen am
Arbeitsplatz (oder sogar Arbeitszeitbetrug). Also ist die Abmahnung o.k. Wenn die anderen
dies auch so handhaben, heisst noch lange nicht, dass Du dieses widrige Verhalten auch
nachahmen musst. Ansonsten kläre mich über eure "Betriebliche Übung" auf.
Erstellt am 28.03.2014 um 22:32 Uhr von Kölner
Bei vertrauensarbeitszeit heißt es genau das nicht, was du schreibst, newlady.
Erstellt am 28.03.2014 um 23:15 Uhr von Frustration
Es gibt eine Kernzeit für jeden Tag zwischen 8-15 h für einen Arbeitsvertrag von 40 Stunden /Woche. Die meisten Mitarbeiter gehen Freitags immer früher heim. (Zwischen 12-13 h)
Die Wochenstunden (40 h) habe ich bisher eingehalten. Nur an einem Tag bin ich gegen 12 h heim gegangen. (4,30 h gearbeitet)
Erstellt am 29.03.2014 um 19:24 Uhr von dersensenmann
Moin,
um etwas definitiv dazu sagen zu können, muss man die entsprechende Betriebsvereinbarung kennen.
Grundsätzlich hast Du Dich falsch verhalten und gegen die Kernarbeitszeit (Anwesenheitspflicht ?) verstoßen. Wenn alle anderen das falsch machen ist das schlecht, aber kein Grund für Dich, dass Du Dich genauso verhältst.
Meine Empfehlung: Rahme Dir die Abmahnung ein, häng sie schön auf und such Dir ein schönes Mantra bis Du gehst. So was wie: Leck mich am Arsch (gibt ja genug Auswahl)
Gruß
Frank
Erstellt am 29.03.2014 um 22:58 Uhr von Nubbel
wenn die kernzeit 8-15 ist, kann man nicht um 12 gehen, so einfach ist das.