Fristen für Neuwahlen wenn Gremium unter die Mindestanzahl fällt
Hallo zusammen,
Unsere Betriebsrat besteht aus 5 Mitglieder. Nun ist heute ein Mitglied aus Privaten Gründen zurück getreten. Letzte Wahlen waren im April 2013. Bin jetzt fast ein Jahr dabei. Nun gibt es bei uns keine Nachrücker und wir sind verplfichtet Neuwahlen zu machen. Kann mir wer sagen was für fristen wir einhalten müssen. Also Neuwahlen innerhalb 12 Wochen oder oder......
Vielen dank
Grüße Koandy
Community-Antworten (1)
28.03.2014 um 18:10 Uhr
Ihr müsst "unverzüglich" Neuwahlen einleiten, in dem Ihr einen Wahlvorstand bestellt. Der tut dann das seine.
Ihr bleibt bis zum Abschluss der Wahl im Amt.
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