W.A.F. LogoSeminare

Vorzeitige BR Neuwahlen

0
0ceanpearl
Okt 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir, ein dreier Gremium, lösen uns zum 01.11.2021 auf, da zwei Mitglieder an einen anderen Standort wechseln und wir nur ein Ersatzmitglied haben. Der Umzug findet zwar erst Ende November statt, aber die neuen Arbeitsverträge wurden bereits zum 01.11.2021 hin jetzt ausgestellt - ergo wir brauchen vorzeitige Neuwahlen.

Jetzt sind wir uns aber ein wenig unsicher über die einzuhaltenden Fristen. Im Grunde müssten die Neuwahlen doch so schnell wie möglich stattfinden oder? In einem anderen Forum haben wir gelesen, dass der Wahlvorstand erst gegründet werden kann, sobald der amtierende BR wirklich nicht mehr existiert. Also können wir erst am 01.11.2021 den Wahlvorstand berufen? Das Gesetz sieht die eigentlich einzuhaltenden Fristen ja auch nur für die "normalen" Wahlen vor, kann das sein? Wir können uns ja jetzt nicht 3 Monate Zeit lassen für einen neuen BR.

Können wir also zu jetzt Montag (01.11.2021) den Wahlvorstand bestellen und die Wahlen auch gleich nächste Woche schon umsetzen? Oder an welche Fristen muss man sich halten? Könnt ihr uns helfen? Vielen Dank!

41101

Community-Antworten (1)

E
enigmathika

25.10.2021 um 16:38 Uhr

Hallo. dass Ihr erst den Wahlvorstand bestellen könnt, wenn der BR nicht mehr existiert, ist natürlich Quatsch. Wer soll ihn denn dann bestellen? Und warum wollt Ihr Euch auflösen?

Richtig ist, dass ihr die Neuwahl einleiten müsst, wenn der BR unter seine Sollzahl fällt. Das ist bei Euch erst der Fall, wenn Eure Kolleg:innen tatsächlich umziehen. Dann müsst Ihr so bald wie möglich einen Wahlvorstand bestellen. Die drei Leute, die dazu bereit sind, müssen sich aber erst einmal finden lassen. Dann müssen diese Leute geschult werden. Und dann leiten sie die Betriebsratswahl ein. Es ist durchaus nicht unwahrscheinlich, dass sich das Prozedere so hinzieht, dass Ihr mit der Wahl in den offiziellen Zeitraum (ab 1. März 2022) fallt.

Der alte BR bleibt natürlich im Amt, bis der neue BR gewählt wurde. Auch diese zwei letzten Aufrechten sind noch beschlussfähig.

LG Enigmathika

Ihre Antwort