Ersatzmitglieder
Habe da mal eine Frage wir hatten jetzt Betriebsratswahlen mit 4 Listen Die 1 Liste hat 5 Sitze Die 2 Liste hat 2 Sitze Die 3 Liste hat 2 Sitze Und Die 4 keinen Sitz so gut so gerecht , das Programm hat auch eine Ersatzmitgliederliste gefertigtgedruckt nach Reihenfolge Das heißt also wenn von liste 2 einer krank wird oder Urlaub hat kommt einer von Liste1 als Ersatz wo gibt es denn sowas, das ist ja so,als wenn von der SPD einer krank wird und dafür von der Linken einer einspringt Ist das so richtig und warum?
Community-Antworten (4)
28.03.2014 um 10:02 Uhr
Rechne doch mit d'hondt nach. Wenn Liste 2 keinen Ersatz mehr hat, dann kommt der Ersatz von der Liste mit der nächsten Höchstzahl. Ansonsten immer von der gleichen Liste, Minderheiten mal außen vor gelassen.
28.03.2014 um 10:06 Uhr
§ 25 Ersatzmitglieder (1) Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach. Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds des Betriebsrats. (2) Die Ersatzmitglieder werden unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 der Reihe nach aus den nichtgewählten Arbeitnehmern derjenigen Vorschlagslisten entnommen, denen die zu ersetzenden Mitglieder angehören. Ist eine Vorschlagsliste erschöpft, so ist das Ersatzmitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, auf die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl der nächste Sitz entfallen würde. Ist das ausgeschiedene oder verhinderte Mitglied nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt, so bestimmt sich die Reihenfolge der Ersatzmitglieder unter Berücksichtigung des § 15 Abs. 2 nach der Höhe der erreichten Stimmenzahlen.
28.03.2014 um 10:12 Uhr
So ist es. Immer von der gleichen Liste wird nachgerückt - es sei denn, es ist keiner mehr da. Auch wenn das Minderheitengeschlecht nicht mehr bewahrt werden kann, weil die betroffene Liste keinen entsprechenden Nachrücker mehr hat, kann ein Listenwechsel stattfinden.
Aber eben nur dann - also mache Dir erst einmal keine Sorgen.
28.03.2014 um 23:10 Uhr
Ich danke euch
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