Erstellt am 27.03.2014 um 15:00 Uhr von Rapper
Kommt darauf an, was ihr für eine Wahl hattet.
Peronen- oder Listenwahl.
Bei der Personenwahl (eine Liste) ergibt sich die Reihenfolge nach den auf die Kandidaten entfallenen Stimmen. Der Kandidat mit den meisten Stimmen steht an erster Stelle, dann der mit der nächsthöheren Stimmzahl usw.. Bis alle Kandidaten mit Stimmen aufgelistet sind.
Die ersten 3, 5, 7, 9 oder 11 Kandidaten sind dann gewählte BRM, der Rest EBRM. Je nachdem, wie groß der BR sein muss. Dabei ist es unerheblich, wie die Kandidaden auf dem Stimmzettel standen.
Bei der Listenwahl wird anders ausgezählt (steht im BetrVG). Dort werden die abgegebenen Stimmen pro Liste nach dem d´hondtschen Teilungsprinzip gewertet pro Kandidat. Hierbei ist der Listenplatz wichtig, um dann eventuell in den BR gewählt zu werden.
Erklärung im BetrVG.
Das Endergebnis in beiden Verfahren muss der Wahlvorstand per Aushang bekanntgeben.
Erstellt am 27.03.2014 um 15:04 Uhr von Pjöööng
Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich die Bekanntgabe der Namen der Gewählten.