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Rechtmäßige Wahlen?

E
emmanouil
Nov 2016 bearbeitet

hallo ich habe drei fragen fuer die betriebrat wahl.

  1. duerfen zwei kanditaten die sich in die liste zur wahl gestellt haben an der wahlurne sitzen und die stimmzettel verteilen.(anwesend waren nur einer von wahlvorstand und einer der sich zur wahl gestellt hat)

2)duerfen die mitglieder des wahlvorstandes sich zur wahl stellen.?

3)bei der auszaehlung der stimmzettel waren anwesend: der wahlvorstand der sich zur wahl gestellt hat , die personen die sich zur wahl gestellt haben, der stellv. niederlassungsleiter und der fuhrparkleiter der im wahlvorstand und gleichzeitig zur wahl gestellt hatte! ist das zullasig??
wenn nein wie kann ich diese wahlen kippen? obwohl ich mich nicht zur wahl gestellt habe

ergebnis: alle sind im neuen betriebsrat!!???

danke fuer antworten im vorraus emma

2.12007

Community-Antworten (7)

S
Stargo

16.04.2010 um 08:25 Uhr

zu 1) ja, dürfen sie

zu 2) ja, dürfen sie

zu 3) Die Stimmauszählung hat öffentlich, d.h. in öffentlicher Sitzung des Wahlvorstands zu erfolgen (vgl. § 18 Abs. 3 BetrVG, § 13 WO, klassisches Wahlverfahren, § 36 Abs. 4 i.V.m.§ 34 Abs. 3 Satz 1 WO, vereinfachtes Wahlverfahren).

Öffentlichkeit i.S.d. § 18 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 13 WO meint Betriebsöffentlichkeit. Ein Teilnahmerecht an der Stimmauszählung bzw. ein freies Zutrittsrecht an der entsprechenden Sitzung soll demnach denen zustehen, die ein berechtigtes Interesse an der Betriebsratswahl und ihrem Ausgang haben. Ein berechtigtes Interesse haben – neben den Arbeitnehmern des Betriebs – auch die im Betrieb vertretene Gewerkschaft und der Arbeitgeber; auch diesen wird in § 19 Abs. 2 BetrVG ein Wahlanfechtungsrecht zugestanden.

T
Tanzbär

16.04.2010 um 09:15 Uhr

Mal neugierig sein: Warum willst Du diese Wahl kippen? Weil alles ok gelaufen ist? Oder bist du einfach frustriert?

S
sueton

16.04.2010 um 19:15 Uhr

@Stargo Bei Punkt 1 habe ich Bauchschmerzen.Ein Kandidat neben der Wahlurne und auch noch Stimmzettel verteilen? Höchstens , wenn er als Wahlhelfer berufen ist.

S
Stargo

16.04.2010 um 19:46 Uhr

@sueton zu 1) in Klammern steht, (anwesend waren nur einer von wahlvorstand und einer der sich zur wahl gestellt hat). Gehe mal davon aus das der 2. Kollege als Wahlhelfer gemeint war.

D
DonJohnson

16.04.2010 um 19:48 Uhr

@all Man glaubt ja gar nciht, wie schnell man Wahlhelfer werden kann. Dennoch sollte diese Frage dem WV gestellt werden, meine ich ;-) Bauchschmerzen noch nicht, aber ein Grummeln ist auch bei mir da ;-)))

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emmanouil

17.04.2010 um 09:04 Uhr

danke fur die antworten und meinungen zu 1) beide anwesende stellten sich zur wahl und sie standen nicht nur an der wahlurne oder waren wahlhelfer, sondern sie waren aktiv. haben die stimmzettel verteilt-umschlag mit dem wahlzettel in die urne geworfen und die liste der wahlberechtigten gefuehrt und waren auch noch bei der auszaehlung der stimmzettel anwesend so wie einige kandidaten die sich zur wahl gestellt hatten alles im engsten kreis. alle samt wurden zum neuen betriebsrat von den Arbeitnehmern gewaehlt !!!????!!!

Frustriert war und bin ich nicht!!! aber ENTAUSCHT wenn es stimmt das alle drei punkte erlaubt sind. denn so finde ich die betriebsratswahlen eine parodie die sich zur einer dragoedie entwickelt!!!! wo,was der sinn des betriebrates? vieleicht ein aushaengeschild eine reklame des betriebes, so das die geschaeftsleitung sagen kan : "oh das haben wir auch".

so ist eine wahlmanipulation nicht ausgeschlossen, wie kann ich sicher mit den wahlergebniss sein?? ich habe z.b. nur zwei kreuze gesetzt auf dem stimmzettel durften aber bis 7 seien. was kan man mit den verbliebenen 5 kreuze alles anstellen??????

nicht einmal im kleinsten skatverein ist das moeglich!! den dort darf sich der wahlvorstand nicht zur wahl stellen der von den mitgliedern gewaehlt wird. und die auszaehlung macht der wahlvorstand nicht die sich zur wahl gestellt haben.

D
DonJohnson

17.04.2010 um 09:39 Uhr

Bei der BR Wahl auch nicht! Der WV wertet die Stimmzettel aus. Die Stimmauszählung ist öffentlich. Wenn sie Wahlhelfer sind, dürfen sie selbstverständlich die liste führen und die Stimmzettel auch. Was denkst du, wie funktioniert das bei einer Landtags- oder Bundestagswahl? Da ist es doch nciht anders. Die Leute dort sind auch "nur" Wahlhelfer.

Hier einen Vergleich zu einem Skatverein herzustellen, entbehrt echt jeglicher Logik.

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