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Corona Quarantäne

S
St
Aug 2022 bearbeitet

Hallo vielleicht könnt Ihr mir ja bei dieser Frage helfen.

Ein Arbeitnehmer meldet sich beim Arbeitgeber krank weil er Corona hat und bekommt eine AU-Bescheinigung vom Arzt und übermittelt diese per E-Mail dem Arbeitgeber.

Muss der Arbeitnehmer noch andere Unterlagen dem Arbeitgeber zukommlassen?

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Community-Antworten (7)

D
dieschi

23.08.2022 um 09:47 Uhr

Müssen? Wäre mir neu! Ich habe meinem AG damals freiwillig ein Bild meines Selbststest geschickt, mich bei ihm Krank und beim Arzt für einen PCR-Test gemeldet, danach die AU an den AG gesendet.

Davon ab hat der AN neben seiner AU gar keine weiteren Unterlagen. Meine Bestätigung das ich positiv getestet wurde kam z.b. an dem Tag an dem ich mich wieder hätte freitesten können.

S
St

23.08.2022 um 09:56 Uhr

Der AN hat noch am gleichen Tag eine Bestätigung bekommen das er positiv ist.

Dann hast du nur die AU beim Arbeitgeber eingereicht und das war es?

Vielen Dank im Voraus

D
dieschi

23.08.2022 um 10:01 Uhr

Nur die AU und fertig.

Ich habe weder den positiven Bescheid noch das negative Ergebnis nach 14 Tagen an den AG geschickt. Warum auch, bei einer Grippe oder was auch immer bekommt er ja auch nur eine AU.

R
Relfe

23.08.2022 um 10:54 Uhr

@Dieschi

bei Corona gelten doch gesonderte Regeln aufgrund des Infektionsschutzes !

der Arzt meldet das dem GA und das GA meldet sich ggf. damit beim AG und gibt die Coronainfektion dem AG bekannt (hängt vom GA ab)

Ich gebe dem AG meine Coronainfektion bekannt und mit welchen Kollegen ich Kontakt hatte, aber nicht weil ich muss, sondern damit die Kollegen Bescheid wissen (ist ja für einige Personen auch nicht ganz ungefährlich wenn sie mit Corona erkranken)

D
dieschi

23.08.2022 um 10:58 Uhr

"Ich gebe dem AG meine Coronainfektion bekannt und mit welchen Kollegen ich Kontakt hatte, aber nicht weil ich muss, sondern damit die Kollegen Bescheid wissen (ist ja für einige Personen auch nicht ganz ungefährlich wenn sie mit Corona erkranken)!

Das hatte ich in meinem Text auch geschrieben und bin jetzt etwas erstaunt das es fehlt!

"das GA meldet sich ggf. damit beim AG und gibt die Coronainfektion dem AG bekannt (hängt vom GA ab)"

Ist bei uns nicht geschehen.

U
UdoWoe

23.08.2022 um 11:24 Uhr

Das GA meldet sich nicht beim AG. Das wäre mir völlig neu. Mal davon abgesehen, dass das GA das überhaupt nicht schafft. Eine AU langt vollkommend. Bei uns wurde eine interne Vereinbarung getroffen, dass die MA melden mit wem diese in den letzten Tagen Kontakt hatten, damit diese Kolleginnen und Kollegen sich zusätzlich testen lassen. Freiwillig!! Weiterhin ist es gut wenn der AG weis, dass es sich um eine Corona-Infektion handelt, zumal dann, wenn der AN sich diese u.U. auf der Arbeit eingefangen hat. Dann könnten bei Post-Covid bzw. Langzeit-Covid die BG ins Spiel kommen. Grundsätzlich langt aber eine AU an den AG.

R
Relfe

23.08.2022 um 11:38 Uhr

@UdoWoe

ob das GA das immer schafft weiß ich nicht, aber vor 4 Wochen war das bei mir noch genau so. Arzt meldet an GA - GA meldet sich beim AG

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