Eignug des Wahlberechtigten
Ein Betriebsratsmitglied ist vor 2 Jahren aus dem Betriebsrat ausgetreten, mit der Begründung, dass man mit den Mitgliedern nicht zusammenarbeiten kann. Nun stellt er sich wieder zur Wahl, obwohl das alte Gremium wieder komplett zur Wahl angetreten ist. Ist dies möglich? Der Kollege hat nach seinem Austritt die übrigen Mitglieder damals übelst beschimpft.
Community-Antworten (2)
27.03.2014 um 13:05 Uhr
Na wer will ihm das verbieten? Außerdem vielleicht haben sich ja noch andere AN aufstellen lassen und er hofft nun auf auf eine bessere Zusammenstellung des Betriebsrates. Wenn wieder die selben AN in den Betriebsrat kommen kann er ja immer noch (falls er gewählt wird) die Wahl ablehnen.
27.03.2014 um 13:27 Uhr
Echt? So richtig beschimpft? Und ausgetreten sogar. Ist er auch noch Linkshänder oder gar Atheist? Teeren und federn sag ich nur.
§8 Abs.1 BetrVG Schau bitte selber nach wer nicht wählbar ist und warum. Ich neige leider dazu ein wenig ungehalten zu argumentieren wenn mir die Frage zu sehr nach Troll aussieht.
Eigentlich erstaunlich, dass ihr euch nochmal der Wahl stellt, wenn ihr euch solche Fragen stellt
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