Hallo

werde aus folgenden Zeilen nicht ganz schlau.

Wie viele Arbeitnehmer einen Wahlvorschlag unterstützen müssen, hängt von der Größe der Belegschaft ab (Anzahl der Arbeitnehmer). Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens aber von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Eine Ausnahme gibt es für Betriebe mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern, hier genügen zwei Unterschriften (§ 14 Abs. 4 BetrVG).

Bedeutet dies, dass ich mindestens Zwanzig Stützunterschriften und drei Unterschriften von Wahlberechtigten benötige oder heißt das, dass ich nur das eine oder andere benötige.

Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Hilfe.

MfG Gerom