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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Frage zu Stützunterschriften

M
MrGerom
Nov 2016 bearbeitet

Hallo

werde aus folgenden Zeilen nicht ganz schlau.

Wie viele Arbeitnehmer einen Wahlvorschlag unterstützen müssen, hängt von der Größe der Belegschaft ab (Anzahl der Arbeitnehmer). Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens aber von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein. Eine Ausnahme gibt es für Betriebe mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern, hier genügen zwei Unterschriften (§ 14 Abs. 4 BetrVG).

Bedeutet dies, dass ich mindestens Zwanzig Stützunterschriften und drei Unterschriften von Wahlberechtigten benötige oder heißt das, dass ich nur das eine oder andere benötige.

Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Hilfe.

MfG Gerom

6.67507

Community-Antworten (7)

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Abakus

09.02.2007 um 01:13 Uhr

Wieso 20 Stützunterschriften? Ein Zwanzigstel = 5% der Wahlberechtigten müssen einen Wahlvorschlag unterstützen, jedoch mindestens drei. Bei Betrieben bis 20 Arbeitnehmer genügen 2 Unterschriften.

Du scheinst irgendwie einen Unterschied zwischen "Stützunterschriften" und "Unterschriften von Wahlberechtigten" zu machen. Die Unterschriften von Wahlberechtigten auf der Vorschlagsliste sind aber die Stützunterschriften. (Nicht zu verwechseln mit der Einverständniserklärung der Kandidaten.)

M
MrGerom

09.02.2007 um 18:41 Uhr

Ähhhmmm ja, da hab ich wohl was verwechselt. Vielen Dank

Gerom

J
josch76

11.05.2007 um 09:50 Uhr

Heißt das also, in einem Betrieb mit 200 Wahlberechtigten braucht jeder Kandidat 10 Unterschriften, oder reichen da die 3???

M
MrGerom

11.05.2007 um 10:25 Uhr

Nein, die gesamte Liste braucht nur 1/20tel das bedeutet 5 % von 200 an Stützunterschriften.

J
josch76

15.05.2007 um 16:55 Uhr

Ich meine keine Listenwahl, sondern bei der vereinfachten Wahl.

K
Kölner

15.05.2007 um 17:30 Uhr

@josh76 Eine vereinfachte Wahl mit 200 AN wird hoffentlich NIE stattfinden.

M
MrGerom

15.05.2007 um 19:48 Uhr

Vereinfachte Wahl geht doch gar nicht bei 200 Mitarbeitern.

Die Liste, wie auch immer diese aussieht oder wenn es auch zwei geben möge. Egal ob Personen oder Listen Wahl, benötigt diese 5% von 200

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