Hallo,

nochmal sicherheitshalber ganz konkret nachgefragt zum Thema Wahlberechtigung bzw. Zahl der Wahlberechtigten:
im Wahlausschreiben haben wir die Zahl der Wahlberechtigten (m/w) zum Stichtag 6 Wochen vor der BR-Wahl festgestellt. Soweit, sogut.
Jetzt hat's aber in dieser (noch nicht ganz abgelaufenen) 6-Wochen-Zeitspanne zwischen Wahlausschreiben und Wahltag noch ein paar Eintritte gegeben, die die formalen Kriterien (interne MA über 18J.) erfüllen. Aus früheren Forum-Beiträgen entnehme ich, dass die dann auch wählen dürfen. Damit ändert sich die Zahl der Wahlberechtigten. Daraus folgt dann logischerweise, dass in der späteren Wahlniederschrift (mit dem Wahlergebnis) die Zahl der Wahlberechtigten abweichen wird von der Zahl im Wahlausschreiben.
Ist das ok so, oder macht man sich damit angreifbar (weil die Wahl auf Basis der im Wahlausschreiben festgestellten Verhältnisse stattfinden muss)?

Danke & Gruß
christoph