Erstellt am 26.03.2014 um 22:33 Uhr von Maclogic
@luniz,
die Betriebsratssitzung hat innerhalb der üblichen betrieblichen Arbeitszeiten zu erfolgen.
Bei der Festlegung der Sitzung ist auch unter anderem auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu achten.
Schreibe doch mal ein paar meht Infos, damit wir dir weiterhelfen können.
Erstellt am 27.03.2014 um 09:11 Uhr von moreno
Na in Betrieben wo 24 Stunden gearbeitet wird kann die Betriebsratssitzung ja auch nachts oder früh Morgens statt finden. Ist immer Arbeitszeit. Habe ich ein Gremium wo Frühschicht, Nacht und Tagschicht zusammentrifft dann ist es eh nicht möglich eine Sitzung unter den Vorgaben des Arbeitszeitgesetz, grade im Hinblick auf die Ruhezeiten abzuhalten. Als Gremium sollte man sich zusammen setzen und schauen welche Zeiten am besten sind. Vielleicht wäre es ja auch möglich wechselnde Zeiten einzuführen. Was meiner Ansicht garnicht angehen kann, ist das der BRV die Zeiten der Betriebsratsitzung einfach bestimmt.
Erstellt am 27.03.2014 um 09:17 Uhr von Kulum
"... unter anderem auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zu achten"
Dieses Gerücht hält sich aber auch hartnäckig.
Das Betriebsratsmandat fällt als Ehrenamt nicht unter den Schutzgedanken des Arbeitszeitgesetzes.
Das ist nicht immer unbedingt schön, dennoch ist es so.