Erstellt am 26.03.2014 um 17:00 Uhr von Oblatixx
können? Ja, Du kannst. Aber das ist nicht richtig, denn Du brauchst die Meinung des Gremiums ...
Erstellt am 26.03.2014 um 17:03 Uhr von nicoline
Nein, darfst Du nicht. Der BR als Gremium entscheidet! Der BRV ist dafür zuständig, die Beschlüsse DES GREMIUMS nach außen, sprich Richtung AG, zu kommunizieren, mehr nicht!
Erstellt am 26.03.2014 um 17:36 Uhr von BloodyBeginner
Anscheinend habt ihr nicht viele Einstellungen bzw. BR Sitzungen. Kleiner Betrieb?
Wir haben wöchentlich eine Sitzung, und wir haben da eigentlich fast immer eine Einstellung oder auch mehrere von neuen Firmenmitarbeitern, von Leiharbeitnehmern auf jeden Fall.
Erstellt am 26.03.2014 um 18:08 Uhr von Matze
Entweder ihr lasst Euch zu schnell vom Chef "einmachen" und versaut es es Euch mit Euren Wählern, oder Ihr schießt derart übers Ziel hinaus, dass der Arbeitgeber juristische Handhabe gegen Euch erwirken kann. Dies sind typische Anfänger-Fehler, die Ihr vermeiden solltet. Gerade für Beginner im BR ist eine Schulung beinahe "überlebenswichtig".
Erstellt am 26.03.2014 um 18:20 Uhr von Ralffi
Problem ist früher hat es der brv selber unterschrieben jetzt wurde er abgewählt jetzt schießt er gegen den neuen brv
Erstellt am 26.03.2014 um 20:00 Uhr von Oblatixx
@nicoline:
Du hast mich sicher falsch verstanden. Unterschreiben KANN er alles. Aber das gilt dann eben nicht. Weil es einfach falsch ist.
Erstellt am 26.03.2014 um 20:04 Uhr von nicoline
@Oblatixx,
nö, hab ich nicht. Das er das kann ist auch mir klar, hab es nur etwas anders/deutlicher ausdrücken wollen als Du. ;-))