Eine Kollegin hat heute ihre 2.te Abmahnung erhalten und wir haben die Info, dass da durchaus noch eine nachkommen kann. Im heutigen Gespräch wurde ihr mitgeteilt, dass eine weitere Abmahnung zur Kündigung führen wird.
Der AG ist der Meinung, dass die ersten 2 Abmahnungen aus dem selben Grund ausgesprochen wurden und die dritte würde auch in diesen Rahmen passen.
(Der AG ist der Meinung, dass erst 3x abgemahnt werden muss und wir belassen es gerne dabei ;) )

Ich bin mir recht sicher, dass es dazu keinen §§§-Text gibt.
Gibt es sowas wie weitergelebtes "Richterrecht" zur verjährung einer Abmahnung???