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Verjährungsfrist Abmahnung?

N
Nicoletti
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin hat heute ihre 2.te Abmahnung erhalten und wir haben die Info, dass da durchaus noch eine nachkommen kann. Im heutigen Gespräch wurde ihr mitgeteilt, dass eine weitere Abmahnung zur Kündigung führen wird. Der AG ist der Meinung, dass die ersten 2 Abmahnungen aus dem selben Grund ausgesprochen wurden und die dritte würde auch in diesen Rahmen passen. (Der AG ist der Meinung, dass erst 3x abgemahnt werden muss und wir belassen es gerne dabei ;) )

Ich bin mir recht sicher, dass es dazu keinen §§§-Text gibt. Gibt es sowas wie weitergelebtes "Richterrecht" zur verjährung einer Abmahnung???

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Community-Antworten (4)

K
Kriegsrat

26.03.2009 um 17:25 Uhr

Das Recht aus einer Abmahnung kann verwirken, wenn sich der Mitarbeiter nach einer Abmahnung längere Zeit vertragstreu verhält und der Arbeitnehmer sich deshalb auf den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses eingerichtet hat. Dann kann eine Kündigung nicht mehr auf diese Abmahnung gestützt werde. Das Zeitmoment hängt von Art und Schwere der abgemahnten Vertragsverstöße ab (BAG DB 57, 311).

im endeffekt wird das wohl das arbeitsgericht im konkreten einzelfall beim kündigungsschutzprozeß entscheiden.....

W
Waschbär

26.03.2009 um 18:31 Uhr

je länger eine abmahung rum liegt.... um so unsiniger wird sie da sie ja nur Abschreken soll, ausser dem sollte in der Abmahung schon stehen wann sie wieder "raus" sollte.... ach das war übrigends richter recht. .-)))

R
ridgeback

26.03.2009 um 20:43 Uhr

@Nicoletti, bezüglich der Verjährung, lehnt das BAG die Festlegung bestimmter Fristen ab und vertritt die Ansicht, es komme auf die Umstände des Einzelfalls an. BAG Urteil vom 18.11.1986 - 7 AZR 674/84

P
pit47

27.03.2009 um 08:52 Uhr

Hallo Nicoletti, die Verjährung einer Abmahnung kann der BR mit dem AG in einer BV vereibaren. Bei uns sind es zwei Jahre.

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