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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung Betriebsrat bei individueller Veränderung der Arbeitszeit?

B
betriebsratten
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo Forum, es geht um einzelvertragliche Änderungen-hierzu habe ich mehrere Meinungen gefunden aber nichts richtig greifbares

-Mitbestimmungsrecht wenn ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit erhöht, KEIN Mitbestimmungsrecht wenn die AZ verringert wird. Das zieht sich durch einige Seiten im www

-Mitbestimmungsrecht des BR in beiden Fällen, der kollektivrechtliche Bezug wird daraus hergeleitet dass eine Änderung der Arbeitszeit eines Mitarbeiters immer Auswirkungen auf seine KollegInnen hat. Dazu hab ich auch ein urteil gefunden http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Mitbestimmung_des_Betriebsrates_bei_Arbeitszeitverteilungswuenschen_BAG_9AZR893-07.html

So-wer hat noch was dazu bzw. wie wird es bei Euch gehandhabt: Beantragt der Arbeitgeber es beim BR oder teilt er es nur mit? Grüße von den Betriebsratten

1.07801

Community-Antworten (1)

G
gironimo

26.03.2014 um 16:16 Uhr

Das Urteil bezieht sich ja auf die Verteilung der Arbeitszeit, bei der der BR ein Mitbestimmungsrecht hat - nicht auf die Verringerung an sich. So gesehen muss die Neuverteilung sich auch mit bestehenden BVs decken. Fallen die Verteilungswünsche aus dem Rahmen, muss der BR zustimmen.

Wenn Du nach unserer Praxis fragst. Mit einer Ausnahme haben bei uns bisher alle Teilzeitwünsche in den Rahmen der Gleitzeit gepasst.

Einer Ausnahme haben wir nicht zugestimmt, weil die Kollegin außerhalb der Betriebsöffnungszeiten (allein) arbeiten wollte.

Natürlich muss man als BR auch im Blick haben, dass man die Interessen der AN vertritt, die da eine Verkürzung der Arbeitszeit wollen.

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