Hallo Forum, es geht um einzelvertragliche Änderungen-hierzu habe ich mehrere Meinungen gefunden aber nichts richtig greifbares

-Mitbestimmungsrecht wenn ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit erhöht, KEIN Mitbestimmungsrecht wenn die AZ verringert wird. Das zieht sich durch einige Seiten im www

-Mitbestimmungsrecht des BR in beiden Fällen, der kollektivrechtliche Bezug wird daraus hergeleitet dass eine Änderung der Arbeitszeit eines Mitarbeiters immer Auswirkungen auf seine KollegInnen hat. Dazu hab ich auch ein urteil gefunden
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Mitbestimmung_des_Betriebsrates_bei_Arbeitszeitverteilungswuenschen_BAG_9AZR893-07.html


So-wer hat noch was dazu bzw. wie wird es bei Euch gehandhabt: Beantragt der Arbeitgeber es beim BR oder teilt er es nur mit?
Grüße von den Betriebsratten