Briefwahl für Leiharbeiter?
Stand der Dinge:
- 1 Leiharbeiter ist bei uns wahlberechtigt, da er die meiste Zeit eines Jahres auch hier arbeitet.
- Wegen Auftragsrückgang wurde der LA für ca. 14 Tage zurückgegeben, soll aber am Wahltag wieder im Betrieb sein.
- Wenn sich die Wiederkehr noch eine Woche verzögert, was dann?
Briefwahlunterlagen zuschicken? Danke für eure Antworten.
Community-Antworten (6)
26.03.2014 um 11:42 Uhr
Meiner Meinung dann nicht wahlberechtigt, weil er zum Zeitpunkt der Wahl nicht zum Betrieb gehört.
26.03.2014 um 11:46 Uhr
sehe ich auch so.
26.03.2014 um 12:08 Uhr
Ich denke auch, da hat er halt Pech gahebt. Also hoffen wir, dass er rechtzeitig zurück ist. Danke nochmals.
26.03.2014 um 14:27 Uhr
Also wenn definitiv klar ist, dass er nach der Wahl wieder in den Betrieb kommt, ist er für mich wahlberechtigt.
Warum sollte hier etwas anderes gelten als für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis lediglich ruht (z. B. wegen Elternzeit), denn auch diese sind wahlberechtigt. Auch vorübergehend von der Arbeit freigestellte Mitarbeiter (z. B. wegen eines gesetzlichen Arbeitsverbotes während des Mutterschutzes oder einer vorübergehenden Suspendierung) sind wahlberechtigt.
Da es sich hier ev. auch um eine strategische Handlung handeln könnte, die gerade bei Leiharbeitnehmern in Wahlzeiträumen gerne angewandt wird, würde ich es darauf ankommen lassen und ihn auf die Wählerliste setzen.
26.03.2014 um 14:31 Uhr
Auf der Wählerliste steht er ja, kein Problem. Das Problem entsteht, dass er sozusagen an den Verleier "zurückgegeben" wurde, wir aber wissen, dass bei Auftragsanstieg er wieder zurückgeholt werden wird. Das würde aber Briefwahl bedeuten. Es ist auch kein ruhendes Arbeitsverhältnis, er ist ja leider bei uns nicht angestellt.
26.03.2014 um 14:44 Uhr
Ich weiß, dass es einwenig verzwickt ist, aber das BAG hat mittlerweile so viele Grundsätze zur Behandlung und Eingruppierung von Wählern aufgestellt, dass man ja fast keinen Überblick mehr hat.
Irgendwie ist mir aber in Erinnerung, dass auch hierzu ein Urteil ergangen ist. Leider will es mir momentan nicht einfallen. Wenn ich mal mehr Zeit habe, werde ich unsere Datenbank durchstöbern.
Nehmt ihn einfach auf und macht mit ihm eine Briefwahl. Wenn dann einer etwas dagegen hat, kann er ja Klagen. Da hier dann auch einige Monate ins Land gehen, könnte es sich von selbst erledigen.
Auch ist hier die Wahl dann wahrscheinlich sowieso nicht anfechtbar. Es sei denn, diese eine Stimme hätte gravierende Auswirkungen auf die Wahl.
Verwandte Themen
Leiharbeiter - Betriebsratsgröße
ÄlterAusgangslage: Wir sind ca 45 Mitarbeiter und haben ca 40 Leiharbeiter, die auf 450€-Basis arbeiten. Im Vertrag steht nicht drin, ob sie mindestens 3 Monate bei uns bleiben aber wir würden nie jemande
BR Wahl - Briefwahl beantragen - Frist zur Beantragung der Briefwahl
ÄlterHallo Wahlvorstände, wir haben bei unserer bald anstehenden BR Wahl eine Frist zur Beantragung der Briefwahl. Wer an der Wahl per Briefwahl teilnehmen möchte, muss bei uns spätestens 14 Tage vor dem
BR-Wahl Leiharbeiter
ÄlterHallo zusammen habe eine Frage zu Leiharbeitern Wir sind in unserem Unternehmen 91 "eigene" Mitarbeiter hier werden ja jetzt , auch zur Definierung ob 5er oder 7er Gremium, die Leiharbeiter hinzu gezä
Beschäftigung Leiharbeiter
ÄlterDürfen Leiharbeiter in der Entleihfirma Werkvertrag Kollegen auf ihren Arbeitsplatz anlernen. Die Abteilung wird ab 1.10.19 von einer Werkvertragfirma übernommen und jetzt sollen Stamm Kollegen und Le
Sehr dringende Bitte um Aufklärung und etwas Nachhilfe in Sachen Betriebsrat
ÄlterHallihallo, voerst möchte ich erwähnen, dass ich in meiner neuen Position als Vorsitzender Betriebsrates, so einiges an Hürden zu nehmen habe, da unsere Geschäftsführung, nicht gerade darauf be