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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Chef will Einsicht in Wahlunterlagen

H
häschen
Nov 2016 bearbeitet

Kein Ende in Sicht!!

Wir haben Wahl am 9.4, unsere Chefin hat schon vor 14 Tagen die Einsicht in alle Wahlunterlagen schriftlich verlangt.....das haben wir als WV abgelehnt und sie gebeten uns mitzuteilen auf welcher gesetzl.Grundlage sie dies fordert. Antwort gab es keine . Heute ein Anruf beim WV Vorsitzenden..... wenn sie bis morgen keine Einsicht in die Unterlagen erhält dann würde sie über das Arbeitsgericht gehen. Sie wird die Wahl anfechten und kann das natürlich auch aber erst nach der Wahl . Dann kann sie bei dem neuen BR ja die Einsicht beantragen. Liege ich falsch ? Danke für Antworten

1.48506

Community-Antworten (6)

K
Kölner

25.03.2014 um 22:21 Uhr

Richtig. Der AG bekommt nur Einsicht, wenn das ArbG das beschließt. Nicht bange machen, dass ist AG Polemik.

B
blackjack

25.03.2014 um 22:52 Uhr

LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2004 - 12 TaBV 44/04

S
Snooker

25.03.2014 um 23:18 Uhr

häschen Eure "gute" wird sich nie ändern. Die Richtige Antwort ist dir auch hier schon gegeben worden. :-)

F
Farce

25.03.2014 um 23:43 Uhr

„Richtig. Der AG bekommt nur Einsicht, wenn das ArbG das beschließt.“ Naja, dem Grundsatz nach, ist es nicht ganz korrekt. Im Ergebnis dürfte es aber zutreffen. Zumindest dann, wenn man sich verweigert.

Nicht dass ich Kölner jetzt unbedingt widersprechen möchte, wäre ja schön, wenn es so wäre wie er angibt. Aber ganz so isses dann leider doch nicht.

Als WV würde ich aber so verfahren, wie er es angibt. Obwohl auch hier ein gewisses Einsichtsrecht besteht, dürfte dieser aber schon allein aufgrund des hier bestehenden Zeitfaktors außen vor sein. Für einen BR sieht es dann aber einwenig anders aus.

Nachstehend einmal ein Urteil, in dem Genaueres zum Einsichtsrecht eines AG aufgezeigt wird. BAG Beschl. v. 27.07.2005, Az.: 7 ABR 54/04 RN 20 ff

  • ist übrigens das Folgeurteil auf das von Bläcky benannte. Bläcky, ich bin enttäuscht....warum nicht das vom BAG?

Dem nachstehenden Urteil ist zu entnehmen, dass ein Einsichtsrecht auch schon während der Wahlphase bei einem WV besteht, dieser aber begrenzt ist. BAG Beschl. v. 06.12.2000, Az.: 7 ABR 34/99

Aber hier hat Kölner zu hundert Prozent recht: "Nicht bange machen lassen und sein Ding einfach durchziehen"

S
Snooker

01.04.2014 um 00:54 Uhr

Will mal vermelden das häschen heute vorm Arbeitsgericht war. Bin stolz auf sie und Ihre Mädels. Erste Klage von ausgesuchten MA von Seitens der AG abgewehrt; wegen angeblichen Wahlbetrugs und Beeinflussung und Antrag auf einstweiliger Verfügung zum Wahlabbruch abgewehrt. Dem Richter war auch völlig klar das das von der AG fingiert war und sprach sie , obwohl nur im Saal sitzend direkt an. Sie hat sich heut ein bischen lächerlich gemacht. Donnerstag läuft die selbe Klage von der AG direkt gestellt noch mal mit Antrag auf Einsicht in den Wahlunterlagen. Ich kann jetzt nur davon ausgehen was häschen mir gerade am tele sagte, aber da wird nix anderes bei raus kommen als wie heute. Bin einfach nur stolz das sie es endlich hin bekommen ihr Kreuz gerade zu halten. Weiter so!!!!!!!!!!!!

S
Snooker

03.04.2014 um 22:26 Uhr

Heute wurde auch der Zweite Gerichtstermin gegen die AG direkt gewonnen.

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