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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einsicht in die Wahlunterlagen

B
Bursche
Apr 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Mein AG möchte Einsicht in die Wahlunterlagen nehmen u. begründet dies wie folgt:

".....es geht um eine mögliche Anfechtung der BR-Wahl im Hinblick auf Weiterverfolgung der abgelehnten einstweiligen Verfügung"

Zu erwähnen ist, dass seine favorisierte Liste wegen eines unhaltbaren Mangel ungültig war, die einstweilige Verfügung, die Liste doch noch zuzulassen, abgelehnt wurde und er jetzt irgend einen Fehler sucht, die Wahl doch noch anzufechten.

AG war bei der Stimmauszählung mit Anwalt anwesend u. hat auch anschließend eine Niederschrift erhalten. Ist alles korrekt abgelaufen.

Das u.a. der AG das Recht auf Einsicht hat ist mir klar, aber muß das nicht über das Arbeitsgericht erfolgen?

Falls er ohne Begründung Einsicht nehmen darf, kann er auch die Stützunterschriften der anderen sich ansehen?

Eilt sehr, da er Montag Bescheid haben will.

Vielen Dank!

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Community-Antworten (2)

V
vollmond

28.05.2005 um 05:12 Uhr

Hallo Bursche Das Recht zur Einsicht in die Wahlunterlagen, kann nur das Arbeitsgericht anordnen. Dazu muß der AG aber ersteinmal einen Verstoß gegen das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren finden, und zwar ohne Einsicht. Das geht aus §19 BetrVG hervor, siehe dazu auch den Kommentar im Fitting. Wo würden wir denn hinkommen, wenn der AG auch noch expliziet in die Wahlunterlagen schauen könnte, das würde schon § 14(1) BetrVG untergraben. Viele Grüße vollmond

B
Bursche

28.05.2005 um 10:14 Uhr

Hallo Vollmond!

Das ist ja ein super Service hier. Endlich mal eine genaue Antwort auf meine Frage. Vermutet habe ich es ja auch aber keiner konnte od. wollte es mir so bestätigen.

Werde wohl demnächst öfters hier vorbeischauen, da mein AG sicherlich keine Ruhe geben wird. :-(

So, jetzt kann ich mich beruhigt in die Sonne legen, das WE genießen u. neue Kraft tanken.

Wünsche euch allen ein schönes WE!

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