Erstellt am 25.03.2014 um 18:16 Uhr von Oblatixx
Schicken - NEIN, beraten - selbstverständlich!
Erstellt am 25.03.2014 um 18:27 Uhr von pillepalleTR
"Von da her denke ich, ist dieser Betriebsrat bis Ende Mai 2014 im Amt."
Das denke ich nicht. Die Amtszeit des außerhalb des regulären Zeitraums gewählten BR endet mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses der Neuwahl, die jetzt demnächst stattfinden wird.
Erstellt am 25.03.2014 um 18:36 Uhr von gironimo
was ist der Hintergrund der Frage? Möchtest Du, dass der BR das kann?
Aber der neue BR kann doch gleich am Amtsbeginn Lehrgänge beschließen.
Erstellt am 25.03.2014 um 19:19 Uhr von Kölner
Vorratsbeschluss. Natürlich geht das.
Erstellt am 25.03.2014 um 20:18 Uhr von Globus
auch ich tendiere vom rein logischen zu der sichtweise kölners - schauen wir uns an, dass es so sein kann, dass ein Gremium noch amtierend ist, das neue aber gewählt - e sollte und muß möglich sein,, dass das neue gremium zumindest die basics zeitnah machen kann (mitunter können ja 2 Monate dazwischenliegen...) um die arbeit einigermaßen anzutreten - oder wes sind noch einigungsstellen oder beschlussverfahren offen... also ich kann und will mir nciht vorstellen, dass der gesetzgeber so kurzsichtig ist um das dann nciht zuzulassen - also ich persönlich würde aus diesen Gründen durchaus dafür sprechen wollen (meine rechtsauffassung) und es ggf versuchen rechtlich durchzusetzen...
Analog fazu sehe ich die notwendigkeit eventuelle EBRM zu schulungen zu schicken - woraus dann auch wieder ein schuh wird...
Bir ergo der meinung, ja, das geht...
Erstellt am 26.03.2014 um 00:24 Uhr von Farce
Kölner und Globus. Karneval ist vorbei………das sollte doch jetzt bestimmt ein Scherz sein oder?????
Globus denke bitte noch einmal darüber nach, was logisch eigentlich bedeutet.
Hat hier ne Fete stattgefunden, von der ich nichts weiß und die noch Nachwirkungen hat?
Erstellt am 26.03.2014 um 08:39 Uhr von gironimo
Vielleicht hat der neue BR auch einen ganz anderen Träger der Seminare im Blick. Und wer kennt schon den Terminkalender anderer Leute?
Erstellt am 26.03.2014 um 15:37 Uhr von petrus
> der jetzige Betriebsrat wurde im August 2010 gewählt. Von da her denke ich,
> ist dieser Betriebsrat bis Ende Mai 2014 im Amt.
Falsch gedacht.
> Der nächste Betriebsrat wird Mitte April gewählt.
Dann endet die Amtszeit des jetzigen BR wohl spätestens Ende April - und da muss sich der Wahlvorstand mit der Bekanntgabe des Ergebnisses schon ordentlich Zeit lassen...
> Wenn nun alle künftigen BR-Mitglieder der Wahl zustimmen,
Dann steht das Wahlergebnis fest, der Wahlvorstand hat dies bekannt zu geben und der derzeitige BR ist nicht mehr im Amt.
> darf dann der "alte" BR die "neuen" zur Schulung schicken?
Nö - der ist dann nicht mehr im Amt.
Erstellt am 26.03.2014 um 22:27 Uhr von Globus
Darum geht es eigentlich nciht, aber dann ist der neue BR mit veröffentlichung des Wahlergebnisses durch den WV im Amt - aber wie gesagt, darum geht es nciht... Mal ehrlich, und das ist kein scherz - natürlich kann kein br bestimmen wann welches seiner mitglieder oder zuküftiger mitglieder auf welches siminar geschickt wird - klar gibt es da absprachen - das allerdings ist auch in der normalen Planung so - jedes Member sucht sich aus wann wohin bei wem - und nu mal ehrlich, wieso sollte der amtierende das dann nciht beschließen können? Hier wird keiner mit vorgehaltener Waffe gezwungen - in meinen Augen ist das Rechtswirksam...
Erstellt am 26.03.2014 um 22:33 Uhr von Globus
nicht im amt ist gut - der br kann selbst EBRM unter umständen "zukommen lassen" warum dann nciht den nachfolgen BRM? nach einer wahl, während noch er alte im amt ist - das ist in meinen augen widersinnig.... das ist so also bleibe ich bei meiner meinung....
Erstellt am 27.03.2014 um 00:03 Uhr von Snooker
Ein Schulungsanspruch besteht gegenüber dem BR als Ganzem. Also könnte der BR rein theoretisch beschließen, das der BR jährlich in dem und dem Quartal schulen lässt. Nur wäre dieser Beschluss erst mal wenig wird wenn er Schulungen beschließt. Denn er muss den AG benennen wann Person Mayer, Müller zu beschlossenem Semi fährt. dann nämlich wird die Sache zu einem individuellem Recht. Das wiederum ist schwierig wenn eine BR Wahl dazwischen liegt. Und wenn der BR mitte letzten Jahres einen Beschluss fasst das der BR IM Juni 2014 sieben Mitglieder zur BR Schulung Umweltschutz schickt. Woher weiss er das für die folgenden vier Jahre wieder ein siebener BR besteht oder nicht vielleicht sogar nur ein fünfer.
Theoretisch könnte man sagen ja es geht per Vorratsbeschluss. In der Praxis jedoch ist es Müll und verlorene Zeit sich so früh damit zu beschäftigen.
Schöne Gute Nacht auch noch.