Übernahme eines Pflegeheims durch große Gruppe
Hallo, wir haben letzte Woche einen Betriebsrat gegründet und stehen gleich vor der ersten komplexen Situation. Wir sind in einem Seniorenpflegeheim beschäftigt und das Heim soll von einer großen, sehr pekuniär orientierten Gruppe aufgekauft werden. Das hieße eine Schließung von Teilbereichen (die hauseigene Küche würde durch die Cateringfirma der Gruppe ersetzt) und Kündigung von Arbeitsplätzen (da unser jetziger Geschäftsführer momentan mehr AN beschäftigt als er gesetzlich beschäftigen müsste). Wir haben zunächst eine Anwältin beauftragt, die Kaufunterlagen einsehen und prüfen zu dürfen, die unser jetziger Geschäftsführer inzwischen hat. Unser Ziel ist es, die Übernahme doch noch abzuwenden, da unser jetziger AG sehr mitarbeiterfreundlich ist und hohe Qualitätsmaßstäbe hat. Was können wir also noch tun, um das Blatt zum Guten zu wenden? Könnten wir Widerspruch oder Einspruch gegen die Übernahme bzw. den Kaufvertrag erheben? Oder könnten wir sogar verlangen, dass der Kaufvertrag mitarbeiterfreundlich abgeändert wird (Klauseln zum Kündigungsschutz oder Ähnliches)? Der Käufer weiß auch noch nicht, dass es einen Betriebsrat gibt. Möglicherweise schreckt ihn das auch vom Kauf ab. Wir lesen uns gerade erst in die Materie ein und sind über jeden Hinweis dankbar.
Community-Antworten (1)
12.07.2009 um 20:36 Uhr
@ betriebsrätin
§§ 111 und folgende BetrVG (interessenausgleich, sozialplan etc.)
das erste richtige habt ihr mit der beauftragung eurer anwältin schon gemacht hoffentlich versteht die ihr fach....... wenn, dann wird sie euch bestmöglich beraten.....
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