Streikbruch und Mitbestimmung
Hallo Forum, mein Arbeitgeber ist ein freier Träger für Kindertagesstädten und nicht im Arbeitgeberverband. Unsere Mitarbeiter können sich folglich nicht an den aktuellen Streiks im öffentlichen Dienst beteiligen. Die städtischen Kitas beteiligen sich natürlich an den Streiks. Unser Arbeitgeber veranlasst nun, dass Kinder, die aufgrund des Streiks in den städtischen Kitas nicht betreut werden, zusätzlich von uns Betreut werden und bricht somit (zumindest in Teilen) den Streik. Kann der BR im hier im Rahmen des §87 sein Mitbestimmungsrecht geltend machen (z.B. Ordnung im Betrieb)? Gruß und Danke für hilfreiche und sachliche Antworten!
Community-Antworten (1)
25.03.2014 um 11:56 Uhr
Nein - sehe ich nicht. Ihr solltet die Sache unbedingt mit der Gewerkschaft abklären.
Bestenfalls könnt Ihr Mehrarbeit verweigern.
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