Arbeitsvertrag ohne Datum - rechtliche Auswirkungen bei Befristungen
Hallo zusammen,
habe folgendes Problem bei einem unserer MA.
Der Kollege hat einen ohne Sachgrund auf 2 Jahre befristeten Vertrag. Dieser läuft jetzt aus und der Kollege wird nicht in ein unbefristetes AV übernommen.
Habe mir heute die Verträge mit den 2 maligen Verlängerungen der Befristung angeschaut. Ist alles sauber und korrekt.
Aufgefallen ist mir beim Ur-Arbeitsvertrag, dass der Befristungszeitraum zwar angegeben ist aber auf dem Arbeitsvertrag das Ausstelldatum fehlt.
Hat dies rechtliche Auswirkungen auf die Gültigkeit des Vertrages bzw. der Befristung?
Community-Antworten (2)
24.03.2014 um 16:25 Uhr
Wohl kaum. Es dürfte ja nachvollziehbar sein, wann das Arbeitsverhältnis begann.
24.03.2014 um 16:50 Uhr
Selbst wenn die Befristung auf Grund eines Formfehlers möglicherweise unwirksam gewesen sein wollte, so ist doch die Klagefrist dafür schon lange abgelaufen.
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