Hallo zusammen,

habe folgendes Problem bei einem unserer MA.

Der Kollege hat einen ohne Sachgrund auf 2 Jahre befristeten Vertrag. Dieser läuft jetzt aus und der Kollege wird nicht in ein unbefristetes AV übernommen.

Habe mir heute die Verträge mit den 2 maligen Verlängerungen der Befristung angeschaut. Ist alles sauber und korrekt.

Aufgefallen ist mir beim Ur-Arbeitsvertrag, dass der Befristungszeitraum zwar angegeben ist aber auf dem Arbeitsvertrag das Ausstelldatum fehlt.

Hat dies rechtliche Auswirkungen auf die Gültigkeit des Vertrages bzw. der Befristung?