habe folgendes Problem bei einem unserer MA.
Der Kollege hat einen ohne Sachgrund auf 2 Jahre befristeten Vertrag. Dieser läuft jetzt aus und der Kollege wird nicht in ein unbefristetes AV übernommen.
Habe mir heute die Verträge mit den 2 maligen Verlängerungen der Befristung angeschaut. Ist alles sauber und korrekt.
Aufgefallen ist mir beim Ur-Arbeitsvertrag, dass der Befristungszeitraum zwar angegeben ist aber auf dem Arbeitsvertrag das Ausstelldatum fehlt.
Hat dies rechtliche Auswirkungen auf die Gültigkeit des Vertrages bzw. der Befristung?
Unsere Seminarempfehlung
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Als BR mit Teilzeit und befristeten Arbeitsverträgen richtig umgehen