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Kündigung nach § 102

M
MatBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir stehen vor einem Problem. Unser AG hat uns eine Anhörung nach § 102 Kündigung des Arbeitsverhälnisses AN zu kommen lassen. Der AN hat in einer Info-Veranstaltung den AG vor der gesamten Belegschaft mit den Worten " Der Fisch fängt immer am Kopf an zu stinken" beleidigt. Sollen wir dem als BR zustimmen.?? In der Vergangenheit gab es immer wieder mit dem AN Missverhältnise.

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Community-Antworten (8)

G
gironimo

24.03.2014 um 13:10 Uhr

Was gibt es da zuzustimmen! Bloß nicht!

Wegen eines alten Sprichworts? Und seit wann ist Kritik an der Unternehmensleitung nicht erlaubt. Die Demokratie und die Gesetze der Bundesrepublik gelten auch im Betrieb.

Was soll es denn für eine Kündigung geben und welchen Grund nennt denn der AG?

M
martinez

24.03.2014 um 13:10 Uhr

hi, ich würde sagen NEIN. nicht zustimmen. nicht wegen so was. als BR sagt man eigentlich fast immer NEIN zu Kündigungen, außer es sind extreme vergehen wie Diebstahl oder Gewalt oder so was und sogar da muss man noch genau überlegen.

Dies soll doch ein Richter klären, dafür sind sie da. Gruß

R
Rattle

24.03.2014 um 13:14 Uhr

Hallo,

hat er denn jemand direkt mit namen angesprochen? ansonsten einfach wiedersprechen, der arbeitsrichter wird sich freuen.

MFG

M
MatBR

24.03.2014 um 13:19 Uhr

Ja AN hat AG Persönlich angesprochen.

M
MatBR

24.03.2014 um 13:21 Uhr

AN ist Teilzeitkraft und soll frist gemäß gekündigt werden.

M
martinez

24.03.2014 um 13:25 Uhr

einfach wiedersprechen. alles andere wäre nicht Sinn und Zweck eines Betriebsrats.

Dann liegt es am AN selbst (Kündigungsschutzklage) und dem Arbeitsgericht wie es Endet.

Falls der AG nach dem Wiederspruch überhaupt noch eine Kündigung ausspricht(geht im Normalfall nicht durch vor Gericht)!?

G
gironimo

24.03.2014 um 13:28 Uhr

betriebsbedingt, personenbedingt, verhaltensbedingt ?? Ist eine Abmahnung erfolgt (in dieser Sache?)

Also ich denke, da kann der Mitarbeiter vom BR erwarten, dass er einen Widerspruch formuliert.

B
BRFrage

24.03.2014 um 17:18 Uhr

Hallo MatBR,

eine fristgemäße Kündigung wegen eines Fehlverhaltens ist für den AG problematisch. Entweder das Verhalten wiegt so schwer dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt erscheint. Falls nicht wird sich der AG fragen lassen müssen, weshalb er keine Abmahnung ausgesprochen hat. Oder hat er das bei dieser Person zu einem vergleichbaren Vorfall? Ist aber letztlich auch egal, der BR sollte (wie von den anderen Autoren schon geschrieben) nur in äußersten Fällen einer Kündigung zustimmen. Als BR solltet ihr versuchen zu verhandeln und die Wogen zu glätten.

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