Kündigung nach § 102
Hallo zusammen, wir stehen vor einem Problem. Unser AG hat uns eine Anhörung nach § 102 Kündigung des Arbeitsverhälnisses AN zu kommen lassen. Der AN hat in einer Info-Veranstaltung den AG vor der gesamten Belegschaft mit den Worten " Der Fisch fängt immer am Kopf an zu stinken" beleidigt. Sollen wir dem als BR zustimmen.?? In der Vergangenheit gab es immer wieder mit dem AN Missverhältnise.
Community-Antworten (8)
24.03.2014 um 13:10 Uhr
Was gibt es da zuzustimmen! Bloß nicht!
Wegen eines alten Sprichworts? Und seit wann ist Kritik an der Unternehmensleitung nicht erlaubt. Die Demokratie und die Gesetze der Bundesrepublik gelten auch im Betrieb.
Was soll es denn für eine Kündigung geben und welchen Grund nennt denn der AG?
24.03.2014 um 13:10 Uhr
hi, ich würde sagen NEIN. nicht zustimmen. nicht wegen so was. als BR sagt man eigentlich fast immer NEIN zu Kündigungen, außer es sind extreme vergehen wie Diebstahl oder Gewalt oder so was und sogar da muss man noch genau überlegen.
Dies soll doch ein Richter klären, dafür sind sie da. Gruß
24.03.2014 um 13:14 Uhr
Hallo,
hat er denn jemand direkt mit namen angesprochen? ansonsten einfach wiedersprechen, der arbeitsrichter wird sich freuen.
MFG
24.03.2014 um 13:19 Uhr
Ja AN hat AG Persönlich angesprochen.
24.03.2014 um 13:21 Uhr
AN ist Teilzeitkraft und soll frist gemäß gekündigt werden.
24.03.2014 um 13:25 Uhr
einfach wiedersprechen. alles andere wäre nicht Sinn und Zweck eines Betriebsrats.
Dann liegt es am AN selbst (Kündigungsschutzklage) und dem Arbeitsgericht wie es Endet.
Falls der AG nach dem Wiederspruch überhaupt noch eine Kündigung ausspricht(geht im Normalfall nicht durch vor Gericht)!?
24.03.2014 um 13:28 Uhr
betriebsbedingt, personenbedingt, verhaltensbedingt ?? Ist eine Abmahnung erfolgt (in dieser Sache?)
Also ich denke, da kann der Mitarbeiter vom BR erwarten, dass er einen Widerspruch formuliert.
24.03.2014 um 17:18 Uhr
Hallo MatBR,
eine fristgemäße Kündigung wegen eines Fehlverhaltens ist für den AG problematisch. Entweder das Verhalten wiegt so schwer dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt erscheint. Falls nicht wird sich der AG fragen lassen müssen, weshalb er keine Abmahnung ausgesprochen hat. Oder hat er das bei dieser Person zu einem vergleichbaren Vorfall? Ist aber letztlich auch egal, der BR sollte (wie von den anderen Autoren schon geschrieben) nur in äußersten Fällen einer Kündigung zustimmen. Als BR solltet ihr versuchen zu verhandeln und die Wogen zu glätten.
Verwandte Themen
Interessantes Abstimmungsergebnis - Richtige Formulierung des Beschlusses zur Kündigung?
ÄlterHeute ist bei uns folgendes passiert: Anhörung zur Betriebsbedingten fristgerechten Kündigung von Frau xyz nach § 102 BetrVG. Der AG bittet den Betriebsrat um Zustimmung zur Betriebsbedingten fr
Sperre des ALG wegen Widerspruch des BR zu einer betriebsbed. Kündigung mit Grund §102, Abs.3, Satz 3?
ÄlterHallo! Folgende Voraussetzungen: Arbeitgeber (AG) (deutschlandweite Niederlassungen), möchte eine Abteilung mit Teams in allen Niederlassungen schließen. Alle Mitarbeiter (MA) sollen eine betriebsb
Anhörung gem. § 102 II 4 BetrVG bei Kündigung in Probezeit
ÄlterHallo zusammen, ich habe eine Frage zu Kündigung in Probezeit - dieser Thematik betrifft mich von 2 Seiten, 1x als BR (seit kurzem) und 1x als Mitglied im Leitungsteam. Innerhalb der Probezeit kan
Anhörung zu einer Betriebsbedingten Kündigung
ÄlterHallo zusammen , ich und meine Mitstreiter sind neu im BR und wir sind das erste mal mit einer Betriebsbedingten Kündigung konfrontiert worden . In der Anhörung wurden neben der Angabe " Die Kün
Anhörung des BR's nach 102
ÄlterHallo und einen schönen Feierabend Euch allen! Wir haben da ein Problem: Es gibt (möglicherweise liegt die wahre Ursache in einem Suchtproblem begründet, dies ist aber vorerst nur meine Vermutun