W.A.F. LogoSeminare

Kollege geht Kollegin an

P
Peaches
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend alle zusammen,

ich habe da folgenden Sachverhalt: eine Kollegin wurde von einem Kollegin aus ihrer Abteilung angeschrien und wirklich sehr angegangen für eine Sache, die sie selber nicht zu verantworten hat...die Kollegin war wirklich sehr fertig und hat hinterher nur noch geweint. Sie hat ihren Teamleiter angerufen und ihn davon in Kenntnis gesetzt. Der widerum hat ihr geraten sofort die Geschäftsleitung zu informieren, was die Kollegin auch tat. Nun ist die Sache so, dass eine andere Kollegin diesen Ausbruch mitbekommen hat und dies auch der Geschäftsleitung so gesagt hat, weil sie darüber sehr entsetzt war. Aber auch ein BR Mitglied stand dabei und hat kein Wort gesagt.....dazu muss ich sagen, dass dieses BR Mitglied ein guter Freund und auch Abteilungskollege von dem brüllenden Kollegen ist....

Entschuldigt hat sich besagter Kollege bis heute nicht, obwohl er das der Geschäftsleitung in einem Gespräch gesagt hat, nicht....die betroffene Kollegin wurde nicht zu dem Gespräch gebeten...und die Geschäftsleitung sieht das auch sehr locker...

Meine Frage nun: Was kann die Kollegin noch tun, denn sie will das nicht einfach so stehen lassen und hätte das beistehende BR Mitglied da vielleicht nicht eingreifen sollen???

Der Kollegin geht es wirklich sehr schlecht damit, zumal der Kollege in ihrer Schicht ist.

Danke schon mal im voraus für Eure Antworten.

Gruss Sabine

1.73601

Community-Antworten (1)

G
gironimo

24.03.2014 um 09:21 Uhr

Der BR ist ja keine Betriebspolizei. Er hat keinerlei Ordnungsaufgaben. Sicher erwartet man dann doch, dass ein BR-Mitglied vermittelnd versucht den Streit zu schlichten - aber das ist eben nicht jedermanns Sache (Schade vielleicht).

Welche Erwartungshaltung hat denn die Kollegin? Was soll ihrer Meinung nach geschehen?

Natürlich kann sie auch noch einmal versuchen, ein BR-Mitglied ihres Vertrauens hinzuzuziehen und die Angelegenheit als offizielle Beschwerde (§ 84 BetrVG) bei der Leitung vorzutragen und auf eine Antwort zu bestehen, wie die Sache gelöst wurde. (§ 84 Abs. 2 BetrVG: "Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Behandlung der Beschwerde zu bescheiden und, soweit er die Beschwerde für berechtigt erachtet, ihr abzuhelfen."

Vielleicht hilft auch ein Schichtwechsel.

Ihre Antwort