Kollege geht Kollegin an
Guten Abend alle zusammen,
ich habe da folgenden Sachverhalt: eine Kollegin wurde von einem Kollegin aus ihrer Abteilung angeschrien und wirklich sehr angegangen für eine Sache, die sie selber nicht zu verantworten hat...die Kollegin war wirklich sehr fertig und hat hinterher nur noch geweint. Sie hat ihren Teamleiter angerufen und ihn davon in Kenntnis gesetzt. Der widerum hat ihr geraten sofort die Geschäftsleitung zu informieren, was die Kollegin auch tat. Nun ist die Sache so, dass eine andere Kollegin diesen Ausbruch mitbekommen hat und dies auch der Geschäftsleitung so gesagt hat, weil sie darüber sehr entsetzt war. Aber auch ein BR Mitglied stand dabei und hat kein Wort gesagt.....dazu muss ich sagen, dass dieses BR Mitglied ein guter Freund und auch Abteilungskollege von dem brüllenden Kollegen ist....
Entschuldigt hat sich besagter Kollege bis heute nicht, obwohl er das der Geschäftsleitung in einem Gespräch gesagt hat, nicht....die betroffene Kollegin wurde nicht zu dem Gespräch gebeten...und die Geschäftsleitung sieht das auch sehr locker...
Meine Frage nun: Was kann die Kollegin noch tun, denn sie will das nicht einfach so stehen lassen und hätte das beistehende BR Mitglied da vielleicht nicht eingreifen sollen???
Der Kollegin geht es wirklich sehr schlecht damit, zumal der Kollege in ihrer Schicht ist.
Danke schon mal im voraus für Eure Antworten.
Gruss Sabine
Community-Antworten (1)
24.03.2014 um 09:21 Uhr
Der BR ist ja keine Betriebspolizei. Er hat keinerlei Ordnungsaufgaben. Sicher erwartet man dann doch, dass ein BR-Mitglied vermittelnd versucht den Streit zu schlichten - aber das ist eben nicht jedermanns Sache (Schade vielleicht).
Welche Erwartungshaltung hat denn die Kollegin? Was soll ihrer Meinung nach geschehen?
Natürlich kann sie auch noch einmal versuchen, ein BR-Mitglied ihres Vertrauens hinzuzuziehen und die Angelegenheit als offizielle Beschwerde (§ 84 BetrVG) bei der Leitung vorzutragen und auf eine Antwort zu bestehen, wie die Sache gelöst wurde. (§ 84 Abs. 2 BetrVG: "Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Behandlung der Beschwerde zu bescheiden und, soweit er die Beschwerde für berechtigt erachtet, ihr abzuhelfen."
Vielleicht hilft auch ein Schichtwechsel.
Verwandte Themen
Zeitverträge/Schwangerschaftsvertretung/Betriebsratamtmissbrauch
ÄlterHallo, mein Anliegen ist etwas weiträumiger. Ich bin in der Pflege als PH 2005 mit einem 600Std. Kurs angefangen. Habe in einem Seniorenheim mein Praktikum gemacht, wurde danach mit einem Jahresvert
Räumliche Entfernung von Mobbern und Gemobbten
ÄlterHallo Mitstreiter Wir haben eine Kollegin welche vor einem Jahr von einer anderen gemobbt wurde. Die mobbende Kollegin hat dies schon einmal gemacht und eine Kollegin dazu getrieben zu kündigen. Lei
Arbeitszeit-Abrechnung von Weiterbildungen
ÄlterBei der Arbeitszeit-Abrechnung von Weiterbildungen kommt es immer wieder zu Diskussionen. Folgende Situation: Zwei Kollegen besuchen die gleiche Weiterbildung. Diese findet außer Haus statt und
Kündigung in Probezeit - andere Stelle im Arbeitsvertr. als ausgeübt werden soll
ÄlterHallo Forum, wir haben leider im Moment eine Kündigung einer Kollegin in der Probezeit vorliegen - das besondere daran ist das die Kollegin erst am 01.02.2018 bei uns im Haus angefangen hat. Als Grun
Personalgespräch wegen Unterhaltung mit Vorgesetzten
ÄlterHey, aktuell stellt sich bei uns folgende Problematik: Eine Kollegin hat mit ihrer Bereichsleitung (kennt sie seit einem Tag ca.) ein spontanes Gespräch geführt " Hast du mal kurz 5 Minuten", im B