Erstellt am 20.01.2010 um 14:19 Uhr von erwin
Suppenkasper
was tun wenn morgen die Welt untergeht?
... wenn er, der Suppenkasper, seine Suppe nicht mag?
Herrscht bei euch so ein Chaos bzw. berechtigtes Missdrauen...??
Erstellt am 20.01.2010 um 14:24 Uhr von Petrus
Jeder Wähler, der Briefwahl beantragt, wird wohl kontrollieren, ob die Unterlagen auch kommen.
Und ansonsten kommt man ins Wahllokal - da muss nix verschickt werden!
Erstellt am 20.01.2010 um 14:41 Uhr von Galaxy
@suppenkasper
1.)wie ist den der Wahlvorstand bestellt worden? §16 oder §17 BetrVG?
2.)§16 = Man sollte wohl davon ausgehen, daß ein BR, der einen WV bestellt, weiß was er tut und wen er bestellt
§17 = "...so wird in einer Betriebsversammlung von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer ein Wahlvorstand gewählt". Also Demokratie, oder?????
3.)wenn Wahlbetrug befürchtet wird, kann eine BR-Wahl angefochten werden.....
galaxy
Erstellt am 20.01.2010 um 16:12 Uhr von DerAlteHeini
Galaxy
"wenn Wahlbetrug befürchtet wird, kann eine BR-Wahl angefochten werden....."
Na, das ist aber eine gewagte Behauptung. Muss es nicht Vorgänge geben, die auf einen Wahlbetrug hinweisen. Nur Befürchtungen dürften für eine erfolgreiche Wahlanfechtung nicht ausreichend sein.
Erstellt am 20.01.2010 um 16:56 Uhr von Suppenkasper
@ galaxy
Der Wahlvorstand wurde von den momentanen Mitgliedern des BR gem. §16 gewählt.
Das Problem ist nicht, daß nicht genügend Wahlunterlagen verschickt werden könnten, sondern daß zuviele gedruckt werden und somit Manipulation betrieben werden könnte.
Wenn nämlich ein Wahlvorstand unbedingt wieder gewählt werden möchte, da er seiner eigentlichen Tätigkeit gar nicht mehr nachgehen möchte....und leider haben wir auch einige andere BR-Mitglieder im Verdacht, sich auf den BR-Pöstchen auszuruhen...
Ich weiß, viele "hätte" und "könnte", aber es liegt leider im Bereich des Möglichen und schon die vorangegangene Wahl hat bei der Belegschaft einen faden Nachgeschmack hinterlassen.
Mich würde interessieren, ob es möglich ist, schon im Vorfeld oben genannte Eventualitäten ausschließen zu können, z.B. indem man die Unterlagen irgendwie numeriert oder beispielsweise schon den Druck der Wahlunterlagen kontrolliert?
Erstellt am 20.01.2010 um 18:07 Uhr von mainpower
@Suppenkasper,
Was Du da in deinem letzten Satz schreibst wäre ein Grund die Wahl anzufechten. Wenn Du die Unterlagen "irgendwie nummerierst" könnt man ja feststellen wer wen gewählt hat. Man schreibt sich die Nummern auf und notiert sich wen sie geschickt wurden.