Verdacht auf Wahlbetrug
Letzte Woche am Freitag war bei uns im Betrieb Betriebsratswahl. Es wurde natürlich am selben Tag die Stimmen gezählt. Am Montag wurde das Ergebniss bekannt gemacht. Ich bekamm 28 Stimmen laut Kollegen, da ich in der Woche Urlaub hatte...bekamm ich die Nachricht per Whatsapp. Laut Liste habe ich 28 Stimmen und letzter. Tag später bekamm ich von einer Arbeitskollegin 2 Briefe indem Stand. Herzlichen Glückwunsch Sie wurden ins Betriebsrat gewählt und bei der anderen Brief stand die Einladung zum Wahlvorstand am Donnerstag. Den Brief bekam ich am Dienstag und in dem Brief ist das Datum 23.03.18 also Freitag. Heute am Mittwoch jedoch bekamm ich ein Anruf und man sagte mir das das Brief ein Versehen war und ich als Nachrücker oder Ersatz bin und nicht am Donnerstag zum Wahlvorstand kommen sollte. Nun da kommt doch wirklich der Verdacht auf auf Wahlbetrug ! Da der Person der diesen Schreiben an mich verschickt hat selber Wahlaufseher war und die andere Wahlaufseher auch eine Kandidatin war die jahrelang im Betriebsrat war und diesmal zittern musste. Meine Frage an Sie: Kann es hier um ein Wahlbetrug handeln oder war es wirklich ein Versehen ?
P.S am Freitag bekamen viele Mitarbeiter frei und es waren am beide Schichten sowieso wenig Mitarbeiter wegen Krankheit und Urlaub.
Dies ist mit Abstand merkwürdigste Bettiebswahl aller Zeiten.
Community-Antworten (5)
28.03.2018 um 14:18 Uhr
War denn keiner bei der Auszählung dabei? Übrigens heißt es nicht Wahlaufseher ;-)
28.03.2018 um 14:56 Uhr
Da die Stimmauszählung öffentlich war können doch andere Kollegen mitteilen, wie die Stimmauszählung verlaufen ist. Nach der Wahl muss vom Wahlvorstand eine Wahlniederschrift angefertigt und für 14 Tage ausgehängt werden.
Als Ersatzmitglied musst du zur konstituierenden Sitzung des Betriebsrates nur eingeladen werden,wenn ordentlich gewählte Betriebsratmitglieder verhindert sind.
Sollte der Wahlvorstand eine falsche Benachrichtigung verschickt haben,muss er dies natürlich auch schriftlich korrigieren und in der Wahlakte dokumentieren.
Solltest du dennoch Zweifel haben,entweder 2 weitere Kollegen oder die Gewerkschaft wegen einer Anfechtung der Wahl fragen. Frist 14 Tage.
Die Wahlniederschrift: Stimmauszählung und Information der Gewählten
Der Wahlvorstand muss die abgegebenen Stimmen zählen, ggf. die Stimmen der einzelnen Listen auf die verfügbaren Betriebsratssitze umrechnen und bei alledem auch noch auf die Einhaltung der Mindestquote für das Geschlecht in der Minderheit achten. Irgendwann hat er das alles geschafft, und die künftigen Betriebsratsmitglieder ermittelt.
Achtung: Sind alle Stimmzettel gültig? Wenn auf einem Stimmzettel nicht klar ersichtlich ist, für wen der Wähler seine Stimme abgeben wollte... Wenn der Stimmzettel mehr Kreuze enthält, als Plätze im Betriebsratsgremium vorhergesehen sind Wenn zusätzliche Kandidaten auf den Zettel geschrieben wurden, die nicht zur Betriebsratswahl kandidiert haben Wenn der Stimmzettel durch Parolen, Bilder oder ein witziges Portrait des Wahlvorstands dekoriert wurde... ... dann ist der Stimmzettel ungültig! Dies muss allerdings vom gesamten Wahlvorstand als Beschluss entschieden und in der Wahlniederschrift vermerkt werden.
Die bis hierher geleistete Arbeit hat der Wahlvorstand sauber zu dokumentieren, indem er eine Wahlniederschrift anfertigt (§ 16 WO). Diese Wahlniederschrift ist vom Wahlvorstandsvorsitzenden und einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des Wahlvorstands zu unterschreiben. Außerdem enthält § 16 WO eine Liste von Pflichtangaben, die enthalten sein müssen, darunter unter anderem auch die Angabe von besonderen Zwischenfällen während der Betriebsratswahl.
Nach Ermittlung des Wahlergebnisses sind zunächst die gewählten Mitarbeiter von Ihrer Wahl zu benachrichtigen. Jeder Gewählte kann sich innerhalb von drei Arbeitstagen noch überlegen, die Wahl nicht anzunehmen. Wichtig ist, dass für die Frist wirklich nur „Arbeits-"Tage zählen. Wird die Wahl innerhalb dieser Frist nicht ausdrücklich abgelehnt, so gilt sie als angenommen (§ 17 WO). Springt ein Kandidat jedoch ab, so muss der Wahlvorstand den richtigen Nachrücker ermitteln, wiederum unter Berücksichtigung der Listenverteilung und Geschlechterquote.
Bekanntgabe des Wahlergebnisses bei der Betriebsratswahl
Erst wenn endgültig feststeht, wer gewählt ist und wer die Betriebsratswahl auch angenommen hat, macht der Wahlvorstand das Wahlergebnis offiziell bekannt. Das geschieht auf dem gleichen Weg, wie schon zu Beginn des Wahlverfahrens das Wahlausschreiben veröffentlicht wurde. Die Bekanntmachung muss für 2 Wochen aushängen (§ 18 WO).
28.03.2018 um 15:36 Uhr
Ich kann aus der Frage heraus keinen Ansatz für Betrug erkennen.
28.03.2018 um 18:13 Uhr
"Laut Liste habe ich 28 Stimmen und letzter."
Was für eine Liste ist denn das ? Also wenn Du laut dem vorläufigen Wahlergebnis als letztes Mitglied in den BR gewählt wurdest, kann nicht plötzlich jemand etwas anderes behaupten. Demnach klären, wie das Ergebnis jetzt genau aussah.
28.03.2018 um 20:24 Uhr
"Dies ist mit Abstand merkwürdigste Bettiebswahl aller Zeiten."
Ohje! Was ist denn außer den Belanglosigkeiten die Du so ausführlich beschrieben hast passiert?
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