Hallo zusammen,

folgendes Szenario:

Ein Betriebsrat gibt seine Briefwahlunterlagen ab.
Am Wahltag geht er trotzdem normal wählen und gibt seine Stimme ab.
Bei der Auszählung der Briefwahlunterlagen fällt dies dann aber auf.
D.h. die Stimme geht nicht doppelt in die Wahl ein.

Nun zu meiner Frage: Kann man dies schon als versuchte Doppelwahl, also Wahlbetrug sehen? Ist dieses BR-Mitglied auszuschließen?

Bin schon gespannt auf eine rege Diskussion.