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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Doppelte Stimmabgabe - Wahlbetrug?

M
Merlin380
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgendes Szenario:

Ein Betriebsrat gibt seine Briefwahlunterlagen ab. Am Wahltag geht er trotzdem normal wählen und gibt seine Stimme ab. Bei der Auszählung der Briefwahlunterlagen fällt dies dann aber auf. D.h. die Stimme geht nicht doppelt in die Wahl ein.

Nun zu meiner Frage: Kann man dies schon als versuchte Doppelwahl, also Wahlbetrug sehen? Ist dieses BR-Mitglied auszuschließen?

Bin schon gespannt auf eine rege Diskussion.

4.12208

Community-Antworten (8)

FB
Frank B.

24.03.2006 um 08:57 Uhr

Da hat wohl der Wahlvorstand nicht aufgepasst. Wie will man jetzt die doppelte Stimme herausfinden?

KH
Kleine Hexe

24.03.2006 um 08:59 Uhr

§ 26 Verfahren bei der Stimmabgabe (1) Unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe öffnet der Wahlvorstand in öffentlicher Sitzung die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Freiumschläge und entnimmt ihnen die Wahlumschläge sowie die vorgedruckten Erklärungen. Ist die schriftliche Stimmabgabe ordnungsgemäß erfolgt (§ 25), so legt der Wahlvorstand den Wahlumschlag nach Vermerk der Stimmabgabe in der Wählerliste ungeöffnet in die Wahlurne

Da der Wähler durch seine vorherige persönliche Stimmabgabe bereits aus der Wählerliste ausgetragen ist, wird der Wahlumschlag nicht in die Wahlurne gelegt.

.....

Vermutlich war sich der MA nicht sicher ob er am Wahltag in der Firma ist und hat deshalb bereits Briefwahl gemacht. Nun stellt er fest, er ist doch anwesend und hat beschlossen doch direkt zu wählen vermutl. weil er inzwischen seine Meinung über die zu wählenden Personen geändert hat. Die Briefwahlunterlagen sind damit hinfällig.

Diese Möglichkeit hat JEDER Mitarbeiter ob er nun BR ist oder nicht.

P
pit47

24.03.2006 um 08:59 Uhr

Hallo Merlin380, dies ist kein Wahlbetrug, da der WV ja verantwortlich dafür ist, daß der Wähler nicht doppelt wählt. Der Wähler kann ja vergessen haben, daß er schon eine Briefwahl geleistet hat.

R
rainerzwo

24.03.2006 um 09:35 Uhr

Nunja 'Wahlbetrug' wird wohl kaum durchsetzbar sein. Aber "Kollegenschwein" passt in meinem Augen schon eher. Wenn jemand sich einbildet, er habe Recht, durch sein Verhalten die komplette Wahl, die ganze Arbeit des Wahlvorstandes und letztendlich (kann es sein) sogar die Legitimität des gesamten kommenden Betriebsrat in Frage stellt! Und dann ist der Weihnachtsmann auch noch selbst BR-Mitglied? - Der hat ja wohl den Schuss nicht gehört!

R
Rollie

24.03.2006 um 12:34 Uhr

Mir ist es ehrlich gesagt unbegreiflich, wie der Wahlvorstand Wahlunterlagen an jemanden herausgeben kann, der als Briefwähler seine Unterlagen ja schon erhalten hatte.

F
Fayence

24.03.2006 um 14:48 Uhr

@ Merlin380 Ich würde mir als Wahlvorstand eher andere Gedanken machen. Mich z.B. mit der Konsequenz "Wahlanfechtung" beschäftigen!

Gruß Fayence

M
Mona-Lisa

24.03.2006 um 15:35 Uhr

hallo Merlin380, warum wurde bei der Ausgabe oder Versand der Briefwahlunterlagen diese Mitarbeiter nicht gleich auf der Wählerliste mit z.B. Textmarker gekennzeichnet? So wüsstet ihr am Wahltag genau, ob der jeweilige Mitarbeiter eine Briefwahl erhalten hat, oder nicht. Dann wäre sowas schon gar nicht passiert. Vor Ort kann er trotzdem wählen, dann fliegt aber seine Briefwahl als ungültig raus. Ich bin der Meinung, dass hier der Wahlvorstand nicht richtig gehandelt hat. Passiert ist ja nicht`s. Es wurde ja nicht doppelt gewählt. Mona-Lisa

F
Fayence

24.03.2006 um 16:15 Uhr

@ Merlin380

Vorhin hattet Ihr doch noch 1 Stimme zuviel; habe ich etwa nur eine Fata morgana gesehen??

Auch wenn Du Deine Frage inzwischen ein "wenig" korrigiert hast, würde ich mir jetzt noch mehr Gedanken bzgl. einer Wahlanfechtung machen!!!

"Bei der Auszählung der Briefwahlunterlagen fällt dies dann aber auf."

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