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behinderte bei betriebsratswahl

A
arbeit
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Wie ist die sitzverteilung im betriebsrat, wenn sich jemand der behindert ist, zur wahl aufstellen lässt? Gibts für den vorteile bei der auszählung der stimmen? So wie bei dem geschlechtsminderheiten? Hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Dankeschön

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

22.03.2014 um 08:42 Uhr

Was wünschtest du dir denn? GdB von 50 = 50% mehr an stimmen? Mindestsitz für einen Menschen mit einem GdB?

Im ernst: Nein, gibt es nicht. Habt ihr eine SBV? Die ist ja sowieso dann bei jeder Sitzung dabei, sodass die AN mit einem GdB im Sinne des SGB IX vertreten sind.

P
pillepalleTR

22.03.2014 um 14:26 Uhr

" Gibts für den vorteile bei der auszählung der stimmen? " Unter Umständen schon. Denn je nach Art der Behinderung kann man ihm bestimmt einen speziellen Sitzplatz oder ähnliches reservieren, so dass er die Auszählung besser verfolgen kann. Ansonsten: siehe Kölner

A
arbeit

22.03.2014 um 15:30 Uhr

Wir haben keine sbv.darum kam die person auf mich zu (50% behinderung) und will sich für die wahl aufstellen lassen.drum dachte ich ob es da auch gerechterweise vorteile bei der stimmgebung gibt,wie bei den minderheiten vom geschlecht.

R
Rattle

23.03.2014 um 08:12 Uhr

Hallo,

natürlich kann sich der kollege zur wahl aufstellen lassen und wird gewählt oder nicht, wie alle anderen kandidaten auch.

wenn es nicht klappt (natürlich auch wenn er in den BR kommt) kann er sich zur wahl der SBV aufstellen lassen wenn mind. 5 schwerbehinderte kollegen dem betrieb angehören. Die regelmäßigen Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November statt. Außerhalb dieser Zeiten finden Wahlen statt, wenn:

  • die letzte Wahl erfolgreich angefochten wurde
  • das Amt vorzeitig erlischt und kein stellvertretendes Mitglied nachrückt
  • es noch keine Schwerbehindertenvertretung gibt.

MFG

A
arbeit

23.03.2014 um 11:14 Uhr

Vielen dank an alle. Hat mir schon weitergeholfen

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