Erstellt am 22.03.2014 um 07:42 Uhr von Kölner
Was wünschtest du dir denn? GdB von 50 = 50% mehr an stimmen? Mindestsitz für einen Menschen mit einem GdB?
Im ernst: Nein, gibt es nicht. Habt ihr eine SBV? Die ist ja sowieso dann bei jeder Sitzung dabei, sodass die AN mit einem GdB im Sinne des SGB IX vertreten sind.
Erstellt am 22.03.2014 um 13:26 Uhr von pillepalleTR
" Gibts für den vorteile bei der auszählung der stimmen? "
Unter Umständen schon. Denn je nach Art der Behinderung kann man ihm bestimmt einen speziellen Sitzplatz oder ähnliches reservieren, so dass er die Auszählung besser verfolgen kann.
Ansonsten: siehe Kölner
Erstellt am 22.03.2014 um 14:30 Uhr von arbeit
Wir haben keine sbv.darum kam die person auf mich zu (50% behinderung) und will sich für die wahl aufstellen lassen.drum dachte ich ob es da auch gerechterweise vorteile bei der stimmgebung gibt,wie bei den minderheiten vom geschlecht.
Erstellt am 23.03.2014 um 07:12 Uhr von Rattle
Hallo,
natürlich kann sich der kollege zur wahl aufstellen lassen und wird gewählt oder nicht, wie alle anderen kandidaten auch.
wenn es nicht klappt (natürlich auch wenn er in den BR kommt) kann er sich zur wahl der SBV aufstellen lassen wenn mind. 5 schwerbehinderte kollegen dem betrieb angehören.
Die regelmäßigen Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November statt. Außerhalb dieser Zeiten finden Wahlen statt, wenn:
- die letzte Wahl erfolgreich angefochten wurde
- das Amt vorzeitig erlischt und kein stellvertretendes Mitglied nachrückt
- es noch keine Schwerbehindertenvertretung gibt.
MFG
Erstellt am 23.03.2014 um 10:14 Uhr von arbeit
Vielen dank an alle. Hat mir schon weitergeholfen