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Urlaubsanspruch für Behinderte mit 50%

A
achim
Jan 2018 bearbeitet

Sonderurlaub für Behinderte (wieviel Tage bei 50 %) Arbeit in einer Zeitarbeitsfirma.

10.78909

Community-Antworten (9)

F
Fayence

29.12.2006 um 20:51 Uhr

B
Bergmann

29.12.2006 um 20:52 Uhr

@ Achim ,

Schwerbehinderte haben gemäß § 125 SGB IX das Recht auf die Gewährung eines zusätzlichen Urlaubs von fünf Arbeitstagen pro Jahr. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des Schwerbehinderten auf mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend.

H
Heini

30.12.2006 um 13:50 Uhr

Ab GdB 50, eine Woche zusätzlicher Urlaub, siehe § 125 SGB IX.

F
Fayence

30.12.2006 um 14:03 Uhr

"eine Woche zusätzlicher Urlaub"

Heini, wenn schon zitieren, dann bitte richtig! Der o.g. Teil Deiner Antwort ist falsch!

B
Bergmann

30.12.2006 um 16:32 Uhr

@ Heini ,

was hab ich oben geschrieben (45684) ? Wenn man die zusätzlichen Tage zusammenreiht,kommt man auf eine Woche-ist aber keine Pflicht !!Mir wären die einzelnen Tage lieber !

F
Fayence

30.12.2006 um 17:57 Uhr

Bergmann, nur dumm, wenn die Arbeitszeit eines Schwerbehinderte auf 6-Arbeitstage pro Woche verteilt ist... Deine letzte Antwort ist genauso falsch!

P.S. http://de.wikipedia.org/wiki/Woche

B
Bergmann

30.12.2006 um 18:08 Uhr

@ Fayence ,

Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des Schwerbehinderten auf mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend.

Stand oben 45684 !! ;-)))))

F
Fayence

30.12.2006 um 18:13 Uhr

Heini und Bergmann,

ich leiste hiermit hochoffiziell und feierlich Abbitte! :-))

B
Bergmann

30.12.2006 um 18:17 Uhr

@ Fayence ,

angenommen !! :-) Ich hab einen gut bei dir !

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