Urlaubsanspruch für Behinderte mit 50%
Sonderurlaub für Behinderte (wieviel Tage bei 50 %) Arbeit in einer Zeitarbeitsfirma.
Community-Antworten (9)
29.12.2006 um 20:51 Uhr
29.12.2006 um 20:52 Uhr
@ Achim ,
Schwerbehinderte haben gemäß § 125 SGB IX das Recht auf die Gewährung eines zusätzlichen Urlaubs von fünf Arbeitstagen pro Jahr. Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des Schwerbehinderten auf mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend.
30.12.2006 um 13:50 Uhr
Ab GdB 50, eine Woche zusätzlicher Urlaub, siehe § 125 SGB IX.
30.12.2006 um 14:03 Uhr
"eine Woche zusätzlicher Urlaub"
Heini, wenn schon zitieren, dann bitte richtig! Der o.g. Teil Deiner Antwort ist falsch!
30.12.2006 um 16:32 Uhr
@ Heini ,
was hab ich oben geschrieben (45684) ? Wenn man die zusätzlichen Tage zusammenreiht,kommt man auf eine Woche-ist aber keine Pflicht !!Mir wären die einzelnen Tage lieber !
30.12.2006 um 17:57 Uhr
Bergmann, nur dumm, wenn die Arbeitszeit eines Schwerbehinderte auf 6-Arbeitstage pro Woche verteilt ist... Deine letzte Antwort ist genauso falsch!
30.12.2006 um 18:08 Uhr
@ Fayence ,
Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit des Schwerbehinderten auf mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche, erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend.
Stand oben 45684 !! ;-)))))
30.12.2006 um 18:13 Uhr
Heini und Bergmann,
ich leiste hiermit hochoffiziell und feierlich Abbitte! :-))
30.12.2006 um 18:17 Uhr
@ Fayence ,
angenommen !! :-) Ich hab einen gut bei dir !
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