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BR bewertet Gleichstellungsantrag eines Kollegen negativ

G
Gabymargot
Nov 2016 bearbeitet

Ich bin Scherbehindertenvertrauensperson und habe erfahren, dass der BR den gestellten Gleichstellungsantrag nicht befürwortet. Was kann ich jetzt tun ?

2.59606

Community-Antworten (6)

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Kölner

22.03.2014 um 08:51 Uhr

Den BR mal fragen, welche Rechtsauffassung hinter seiner Idee steckt? Mal im ernst: Du warst doch dabei, als das beraten und abgestimmt wurde. Weißt du es nicht? Wenn der Kollege aufgrund eines TV bereits unkündbar wäre, macht die Gleichstellung tatsächlich keinen Sinn (wenngleich ich das die AfA entscheiden lassen würde).

G
gironimo

22.03.2014 um 10:33 Uhr

Sicher bist Du doch auch um Stellungnahme gebeten worden - und die kann ja anders lauten als die des BR.

Wenn Dir eine andere Meinung des BR wichtig ist und Du nicht bei der Betriebsratssitzung warst, kannst Du ja Veto einlegen (wenn es dazu nicht schon zu spät ist).

S
Snooker

22.03.2014 um 11:40 Uhr

@Gabymargot

Ich würde es mir verbitten das der BR meinen Gleichstellungsantrag überhaupt bewertet. Er ist weder Kontrollorgan noch Entscheidungsorgan in solchen Dingen. Ich kann mir hier beim bestem Willen auch nicht vorstellen das eine Stelle die nicht im Betrieb ansässig ist den BR dazu aufgefordert haben kann eine Bewertung zu einer Gleichstellung ab zu geben.

O
Oblatixx

22.03.2014 um 12:18 Uhr

@Snooker: Daumen hoch. Genau so isses!

R
Rattle

23.03.2014 um 07:58 Uhr

Hallo,

zu snooker: bei einem gleichstellungsantrag fordert das integrationsamt denn betrieb und den BR und die SBV zu einer bewertung auf, schriftlich.

bei einer guten zusammenarbeit vom BR und SBV sollte man sich schon abstimmen. nachzulesen im § 2 Abs.3 SGB IX kommentar "neuman,pahlen"

geichstellungsanträge sollten von SBV mit dem arbeitnehmer zusammen ausgefüllt werden § 95 Abs. 3 Zif.3 SGB IX

was du jetzt noch tun kannst, auf den kollegen zu gehen und fragen ob der antrag abgelehnt wurde (der bescheid kann schonmal drei monate dauern) und wiederspruch einlegen, die frist steht im ablehnungsbescheid. ansonsten später den antrag neu stellen, wenn sich im betrieb grundlegende dinge geändert haben z.b. wenn kündigungen/ umsetzungen drohen.

so lange der antrag läuft gilt der kollege als schwerbehindert und hat den besonderen kündigungsschutz.

MFG

K
Kölner

04.04.2014 um 22:16 Uhr

Rattle, falsch: Das Arbeitsamt beurteilt die Gleichstellung!

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