Erstellt am 28.04.2010 um 11:34 Uhr von MonaLisa
@lesko,
setzt euch zusammen über den Papierkrieg und beantwortet die Fragen wahrheitsgemäss.
Es bringt nix wenn DU darüber nachdenkst, ob ER weiterarbeiten kann. Das kann nur der Kollege beantworten.
Erstellt am 28.04.2010 um 12:43 Uhr von Angie
Hallo Lesko,
§ 2 Abs. 3 SGB IX
Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegen, wenn Sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können.
Die AfA schickt nach Erhalt des Antrages je einen Fragebogen an den Arbeitgeber, den Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung um die Berechtigung des Antrages abzuklären.
Also wie MonaLisa schon erklärt hat, haben Lügen kurze Beine.
MfG
Angie