Erstellt am 21.03.2014 um 22:01 Uhr von Oblatixx
Ihr habt eine GÜLTIGE Liste.
Wen interessiert dann noch, wer der Listenvertreter ist?
Man kann sich auch Probleme machen, wo gar keine sind.
Erstellt am 22.03.2014 um 01:32 Uhr von valdi
Herr Mustermann ist als Sprecher genannt > nach WO muss Listenvertreter benannt sein > und ein Listenname > Eurer Formular verlangt mehr wie Gesetz ? Denke, Mustermann ist Listenvertreter > und Nein ihr koennt dies nicht aendern. Lg
Erstellt am 22.03.2014 um 20:51 Uhr von hartmut
Hallo ASGEKR, ich finde auch, macht euch nicht zu viel Gedanken. 'Sprecher/in ist der/die Unterstützer/in' ... das nennt eingang einen Begriff, nämlich 'Sprecher', den es so im BetrVG nicht gibt (die Rede ist dort vom Listenvertreter, an 1 Stelle vom Listenführer, aber nirgendwo vom Sprecher). Außerdem wird nicht verlangt, dass der Listenvertreter ein aktiver Unterstützer sei. Man kann sagen, wer auch immer das Formular entworfen hat, hat nicht die große Ahnung von BR-Wahlen. Das ist kein Grund zur Anfechtung, aber benutzt besser dieses unsinnige Formular in Zukunft nicht wieder.
Erstellt am 23.03.2014 um 00:43 Uhr von ASGEKR
Ich weiß, dass die Liste gültig ist. Das Formular haben wir auf unserem Seminar zur Betriebsratswahl bekommen, die müssen sich auskennen. Bei unseren Wahlvorschlagslisten hat KEINER der Bewerber als Unterstützer unterschrieben. Im Seminar haben wir gelernt dass nur ein Unterstützer Listensprecher oder Listenvertreter bei der Auslosung sein kann. Wir haben keine Lust dass es deswegen noch Ärger gibt.
Erstellt am 23.03.2014 um 09:55 Uhr von kratzbuerste
Erstellt am 24.03.2014 um 10:36 Uhr von Pjöööng
Zitat (Oblatix):
"Ihr habt eine GÜLTIGE Liste.
Wen interessiert dann noch, wer der Listenvertreter ist?
Man kann sich auch Probleme machen, wo gar keine sind."
Es hat z.B. den Wahlvorstand zu interessieren.