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Arbeitgeber möchte Wahlvorschlagsliste sehen

B
BSxxx
Nov 2020 bearbeitet

Hallo zusammen. Da ein BR-Mitglied ausgeschieden ist und wir keine Ersatzmitglieder hatten, mussten wir einen neuen BR wählen. Die Wahl ist abgeschlossen und am 13.11.2020 wurde dem AG der neue BR mitgeteilt. Gleichzeitig haben wir eine Betriebsänderung und AN haben sich auf die Wahlvorschlagsliste gesetzt, wodurch sie ab Ergebnis der BR-Wahl für 6 Monate nicht gekündigt werden dürfen. Nun möchte der AG die Wahlvorschlagsliste sehen und hat nun den BR dazu kontaktiert. Vor der BR-Wahl hing die Wahlvorschlagsliste ordnungsgemäß in der Firma aus. Nun fragen wir uns als BR, ob der AG das Recht hat die Wahlvorschlagsliste zu sehen. Vielen Dank vorab.

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Community-Antworten (2)

C
celestro

26.11.2020 um 17:09 Uhr

Die Listen hingen öffentlich aus. Woher soll dann auf einmal eine Möglichkeit zur Verheimlichung kommen?

P.S. Das Wahlergebnis muss mindestens 2 Wochen ausgehangen werden ... daraus gehen die Namen doch auch hervor, oder nicht?

K
kratzbürste

26.11.2020 um 17:52 Uhr

Der AG sucht vielleicht das Haar in der Suppe (Fehler). Aber da kommt er wahrscheinlich auch zu spät. Macht einfach eine Kopie des damaligen Aushangs und fertig.

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