Wahlausschreiben und Mitarbeiter die im Urlaub sind
Hallo
Wir werden jetzt am Mittwoch 26.03.14 das Wahlausschreiben (vereinfachtes Wahlverfahren einstufig) aushängen. Was ist aber mit Arbeitern die am Montag 24.03.14 Ihren 14 tägigen oder 3 Wochen Urlaub antreten? Diese haben ja nicht mehr die Möglichkeit sich aufstellen zu lassen, wenn sie möchten, denn die Annahme von Wahlvorschlägen enden ja am 04.04.14. Sie wären ja erst am 07.04. oder bei drei Wochen Urlaub am Wahltag 14.04.14 wieder da. Bin ich verpflichtet als Wahlvorstand diese mit Wahlausschreiben, Wählerliste und Wahlordnung schriftlich zu informieren? Oder haben diese Mitarbeiter dann Pech gehabt?
Gruß und bitte schreibt mir
Community-Antworten (2)
25.03.2014 um 12:00 Uhr
Umgangssprachlich: "Pech gehabt".
Wenn es einem der urlaubenden ANn wichtig gewesen wäre, dann häätenn sie ggf. ihren Urlaub anders planen müssen.
25.03.2014 um 12:37 Uhr
dann häätenn sie ggf. ihren Urlaub anders planen müssen, oder sich vor dem Urlaub schon mal kümmern müssen. Wenn man sich aufstellen lassen möchte, weiß man, wo man Informationen dazu herbekommt, oder kümmerts ich rechtzeitig um eine eigenen Liste.
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