Erstellt am 21.03.2014 um 09:24 Uhr von gironimo
Oh weh - da habt Ihr wohl nicht genau genug gearbeitet. Eine Kamera, die ein "Objekt" überwachen soll und die auch noch das ganze Umfeld darstellt, zu der es dann auch noch nicht einmal eine Aussage in der BV gibt !!!
Natürlich könntet Ihr sagen, wir haben der Arbeitnehmerüberwachung in dem Ausmaß nicht zugestimmt. Aber Ihr seit natürlich in einer Misere - die Verstöße sind ja dennoch belegt. Da fällt es zumindest schwer zu sagen, dass die Kamera anders ausgerichtet werden muss.
Versuche mit dem AL eine Lösung des Problems mit dem Privatarbeitenden möglichst "Geräuschlos" (er soll die Zeit nacharbeiten; Abmahnung) und versucht dann anschließend das Kameraproblem bessere zu regeln.
Erstellt am 21.03.2014 um 10:00 Uhr von Oblatixx
Irgendetwas stimmt da aber nicht.
> Ich lese die Daten ... die nur nach Dienstende aufgezeichnet werden, ...
Da kann ja von Arbeitszeitbetrug und Privatarbeit im Dienst keine Rede mehr sein.
Der Diebstahl, naja, der lässt sich nun nicht mehr aus der Welt schaffen.
Erstellt am 21.03.2014 um 10:14 Uhr von Baleano
Danke erstmal für die schnelle Antworten,
Nach den normalen Dienstende fallen dann und wann Mehrarbeitsstunden an. Arbeitszeitbetrug darin, dass Stunden für Mehrarbeit bezahlt oder abgefeiert werden, und in den Überstunden für den Betrieb Privatarbeit gemacht wird.
Erstellt am 21.03.2014 um 11:32 Uhr von paula
erst einmal muss sich der AG hier Gedanken machen wie er damit umgehen will. Der AG hat hier ggf. gute Möglichkeiten diese Daten zu nutzen, selbst wenn es durch die BV nicht hinreichend klar geregelt ist. Sogar wenn der AG die Daten völlig rechtswidrig nutzt hat er gute Chancen hier in einem Arbeitsgerichtsprozess díese verwenden zu können.
vgl. auch BAG, Urteil vom 13. 12. 2007 - 2 AZR 537/06
Es ist umstritten wie man mit diesem Urteil in einer BV umgeht. Im Bereich unseres LAG kommen wir mit einem Verwertungsverbot in der BV zumindest nicht weiter. Das wissen wir inzwischen.... Leider