Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin Vors. des Wahlvorstands und wir führen gerade eine außerordentliche BR-Wahl durch.
Der Tag der BR-Wahl wird am Freitag 24.7.09 von 9 bis 17h sein.
Es geht hier im die Vermeidung einer betriebsratslosen Zeit.
Nach allen notwendigen Schritten direkt nach 17h (von öffentlicher Auszählung bis hin zum Verfassen der Briefe zur Benachrichtigung der neu gewählten BR-Mitglieder und Bekanntmachung der gewählten BR-Mitglieder an den Betrieb) ist es sinnvoll bzw. notwendig, direkt im Anschluß eine konstitiuerende BR-Sitzung durchzuführen?
Ich würde es bevorzugen, erst am Montag die konst. Sitzung durchzuführen oder sogar am Freitag danach (Freitag paßt besser zu unserem Business für eher intern orientierte Aktivitäten).
Nach meiner Interpretation der Gesetzeslage und Kommentierungen in Fitting (mir liegt die 22. Auflage vor, nicht die aktuell 24. Auflage) kommt es zu keiner Gefahr, sprich in diesem Falle zu keiner betriebsratslosen Zeit.
Mit der o.g. Bekanntmachung endet die Amtszeit des alten BR und beginnt die Amtszeit des neuen BR; lt. Fitting "Zwischenstadium". Einem BR zugewiesenen Rechte, Pflichten und Befugnisse stehen in diesem Zwischenstadium dem bisherigen/alten BR zu.
Kurzum: Besteht die Gefahr einer br-losen Zeit, wenn die konstituierende Sitzung bei einer a.o. BR-Wahl nicht direkt an einem Freitag Abend im Anschluß an die Auszählung und Bekanntmachung der gewählten BR-Mitglieder erfolgt sondern an darauf folgenden Montag mit Start der konstituierenden Sitzung um 10 Uhr?
Im voraus herzlichen Dank für eine Antwort.
Mfg
WahlvorstandMUC