Hallo zusammen
weiß hier jemand, wie es sich mit der Kündigung eines Betriebsratsmitglieds (Ersatzmitglied) verhält. Nach §25 BetrVG genießt ein Ersatzmitglied, das zu einer ordentlichen Sitzung geladen wurde, ab der Ladung ein Jahr besonderen Kündigungsschutz. Wenn nun diese Person sagen wir am 18.12.2013 zu einer ordentlichen Sitzung geladen wurde, gilt der KüSchu ja bis einschließlich 17.12.2014. Wenn der AG nun einer solchen Person kündigen wollen würde (diese hat im Normalfall 7 Monate Kündigungsfrist aus der langen Betriebszugehörigkeit), welchem Termin kann dann der AG die Kündigung aussprechen?
IMHO frühestens zum 31.07.2015 (12 Monate aus §25 plus 7 Monate regulär) - liege ich richtig ?
(Also immer eine fristgerechte Kündigung angehommen)