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Ersatzmitglied und Kündigung

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fkneyer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen weiß hier jemand, wie es sich mit der Kündigung eines Betriebsratsmitglieds (Ersatzmitglied) verhält. Nach §25 BetrVG genießt ein Ersatzmitglied, das zu einer ordentlichen Sitzung geladen wurde, ab der Ladung ein Jahr besonderen Kündigungsschutz. Wenn nun diese Person sagen wir am 18.12.2013 zu einer ordentlichen Sitzung geladen wurde, gilt der KüSchu ja bis einschließlich 17.12.2014. Wenn der AG nun einer solchen Person kündigen wollen würde (diese hat im Normalfall 7 Monate Kündigungsfrist aus der langen Betriebszugehörigkeit), welchem Termin kann dann der AG die Kündigung aussprechen? IMHO frühestens zum 31.07.2015 (12 Monate aus §25 plus 7 Monate regulär) - liege ich richtig ? (Also immer eine fristgerechte Kündigung angehommen)

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Community-Antworten (5)

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pillepalleTR

19.03.2014 um 20:57 Uhr

Kündigungsfristen werden nicht addiert.

Es gilt in dem Fall die längere Frist - also die 12 Monate aus dem Schutz des BR-Mandates heraus.

Allerdings nicht "ab der Ladung ein Jahr ". Maßgeblich ist der Zeitpunkt, wann die "Vertretungsarbeit" durchgeführt wurde - das muss nicht zwangsläufig eine BR-Sitzung sein.

Bsp.: Wenn das EM z.B. ein erkranktes BR-M vertritt und in dieser Zeit von einem Mitarbeiter zu einem Leistungsgespräch mit dessen Vorgesetzten hinzugebeten wird, gilt dies auch als "Aufnahme von BR-Arbeit".

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pillepalleTR

19.03.2014 um 21:36 Uhr

Entgegen meiner gelöschten, vorschnellen Antwort scheint dem wohl so zu sein. Will heißen: gemäß §15 KSchG darf in der Zeit der Nachwirkung (sog. "Abkühlphase", d.h. in dem einen Jahr nach Ende der Amtszeit) keine ordentliche Kündigung ausgesprochen(!) werden (Betriebsstillegung mal außen vor gelassen). So dass erst, wenn dieses Jahr vorbei ist, die Kündigungsfrist, die sich aus dem AV, TV oder Gesetz (§622 BGB) ergibt, zu laufen beginnt.

Aber: nicht "ab der Ladung ein Jahr ". Sondern: maßgeblich ist der Zeitpunkt, wann die "Vertretungsarbeit" durchgeführt wurde - das muss nicht zwangsläufig eine BR-Sitzung sein.

Bsp.: Wenn das EM z.B. ein erkranktes BR-M vertritt und in dieser Zeit von einem Mitarbeiter zu einem Leistungsgespräch mit dessen Vorgesetzten als BR-Vertreter hinzugebeten wird, gilt dies auch als "Aufnahme von BR-Arbeit".

siehe dazu auch: http://www.betriebsrat.com/betriebsratswahl-kuendigungsschutz-betriebsratsmitglieder-wahlvorstand

http://www.betriebsrat.com/includes/forum.php?qid=44087&Mode=print

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fkneyer

20.03.2014 um 08:12 Uhr

Danke für die sehr hilfreiche Antwort, mir ging es tatsächlich nur um BR-Sitzungen, zu denen ich als EM geladen werde - meist eben in der Urlaubszeit im Sommer, Ostern oder Pfingsten. Ich war am 17.03.2014 zum letzten Mal als EM auf einer BR-Sitzung, so dass also (unter dem Eindruck des Stellenabbaus von 4900 MA) eine fristgerechte Kündigung hier erst zum 31.10.2015 ausgesprochen werden könnte. Das hilft mir sehr weiter, denn im Mai oder Juni 2015 werde ich einen ATZ-Vertrag unterschreiben und während der Laufzeit dieses Vertrags gelte ich ja schon als "abgebaut" - also Entwarnung. Danke nochmals F.

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Hartmut

20.03.2014 um 20:15 Uhr

Hallo fkneyer, der m.E. perfekten Antwort von pillepalleTR ist nichts hinzuzufügen. Aber einen Rat möchte ich dir gerne geben: Kalkuliere nicht zu knapp! Du hast richtig gerechnet, aber lass doch ruhig noch einen Einsatz als Ersatz-BR im, sagen wir, November 2014 folgen. (Vorausgesetzt natürlich, du kandidierst wieder und wirst wieder Ersatz-BR.) Dann musst du nicht alleine auf das Pferd 7-Monate-Kündigungsfrist setzen, sondern hast außerdem noch den nachwirkenden Kü'schutz als BR im Rücken. Doppelt hält besser. Ansonsten - von den 4900 MA die entlassen werden sollen habe ich schon gehört. Meine herzlichen Solidaritäts-Bekundungen an die Kollegen! Was da geschieht, ist nicht mehr normal finde ich.

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fkneyer

21.03.2014 um 08:26 Uhr

Hallo Hartmut selbstverständlich kandidiere ich wieder, und da es dieses Mal eine Personenwahl sein wird, besteht ja sogar eine größere Möglichkeit, dass ich ordentliches Mitglied werden kann. Aber selbst wenn ich "nur" EM werde, aus der Vergangenheit weiß ich, dass ich zumindest in den Sommermonaten an der einen oder anderen Sitzung teilnehmen werde, das war in den vergangenen 12 Jahren auch der Fall. Und die 4.900 "sozialverträglich" abzubauenden Kollegen - nun ja, was an einem Arbeitsplatzverlust sozialverträglich sein soll, habe ich nach unzähligen Jahren immer noch nicht verstanden. Eigentlich sollte man hier mit einem von mir aus unbefristeten Vollstreik reagieren - aber das bleibt Wunschdenken. Viele, sehr viele Kollegen streiken auch bei Tarifauseinandersetzungen nicht mit, weil sie immer noch an dem Irrglauben festhalten, dass der AG eine Nichtteilnahme in irgendeiner Form honoriert. Danke für die Solidaritätsbekundungen, wollen wir hoffen, dass möglichst viele Kollegen wenigstens eine anständige Abfindung bekommen werden, nach der Pressemitteilung eines "Sprechers" soll es ja keine betriebsbedingten Kündigungen geben (und die Erde ist eine Scheibe)...

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