Erstellt am 18.08.2022 um 14:54 Uhr von UliPK
Schon mit deiner Gewerkschaft gesprochen?
Erstellt am 18.08.2022 um 15:06 Uhr von Relfe
@KOHL2016
Verständnisfrage:
soll das im TV-V neu geregelt werden oder will euer AG mit euch eine BV verhandeln die eine Leistung aus dem TV-V "umdeklariert"
--> läßt der TV-V sowas zu?
anderseits: wenn das im TV-V so festgelegt ist und ihr das so behalten wollt, wer soll euch zwingen dazu eine BV abzuschließen? Eigentlich wäre dann Nix-tun die richtige Strategie
Erstellt am 18.08.2022 um 15:13 Uhr von KOHL2016
Das 14te Gehalt ist nicht im TV-V geregelt.
Mit der Gewerkschaft habe ich auch gesprochen und es wird empfohlen einen externen Berater heran zuziehen.
Dachte ein Austausch mit anderen Betriebsräten ist eher Sinnvoll.
Erstellt am 18.08.2022 um 15:19 Uhr von Relfe
ja ein Austausch ist (fast) immer sinnvoll, daher die Nachfragen, weil aus dem Eingangsthread kann man es durchaus als im TV-V geregelt verstehen.
Also das Geld wird extra gezahlt, über den TV-V hinaus.
Besteht dazu eine BV oder ist das in den AV der MA geregelt?
Ist die BV (wenn sie den besteht) mit einer Klausel versehen, das weiterhin gilt bei Kündigung, bis eine neue BV abgeschlossen wurde?
Oder kann der AG die BV kündigen und sie läuft dann zum Zeitpunkt xy aus?
der ungünstigste Fall wäre: es ist gar nicht geregelt und es ist kein "Anspruch" entstanden
Erstellt am 18.08.2022 um 15:33 Uhr von Blaupunkt
Wodrin besteht das Problem, Geld nach Leistung zu bezahlen, anstatt mit der Gießkanne?
Sämtliche Ziele müssen SMART formuliert werden und natürlich kann man diese bewerten.
Erstellt am 18.08.2022 um 15:43 Uhr von KOHL2016
Die BV ist bereits mit dem alten Betriebsrat gekündigt worden und momentan befinden wir uns in einer betrieblichen Übung..
Grundsätzlich habe ich auch kein Problem Geld nach Leistung auszubezahlen .Und auch das die Ziele SMART festgelegt werden verstehe ich auch.
Trotzdem versuche ich immer noch ein oder zwei konkrete und messbare Ziele zu finden z b bei Monteuren
Erstellt am 18.08.2022 um 16:13 Uhr von celestro
"Sämtliche Ziele müssen SMART formuliert werden und natürlich kann man diese bewerten."
In der Theorie schon ... haben wir auch so ein System. Wer von den Chefs gemocht wird, erhält gute Bewertungen, wen irgendeiner auf dem Kieker hat, schlechte. Theoretisch müssten die Ziele alle objektiv bewertbar sein ... theoretisch.
Erstellt am 18.08.2022 um 16:14 Uhr von celestro
"Die BV ist bereits mit dem alten Betriebsrat gekündigt worden und momentan befinden wir uns in einer betrieblichen Übung.."
Ich denke nicht, das eine betriebliche Übung in einer Zeit entstehen konnte, als es eine BV gab.
Erstellt am 18.08.2022 um 16:19 Uhr von KOHL2016
Und genau da fängt für uns als BR das Problem an. Theorie muss auch in die Praxis umgesetzt werden.
Welche Ziele sind den überhaupt erreichbar durch die einzelne Leistung. Und wie sieht es erst bei den Teamzielen aus.
Schwieriges Thema.
Gerne auch mal außerhalb des Forums zum Austausch
Erstellt am 18.08.2022 um 16:46 Uhr von Relfe
der alte BR ist dann jetzt 5 Monate aus dem Amt?
vorher galt die BV, die der BR gekündigt hat?
ganz ehrlich, warum macht ein BR so etwas ohne vorher zu klären was danach kommt?
und um eine betriebliche Übung entstehen zu lassen, reichen die 5 Monate wohl kaum aus, wobei nach dem Eingangsthread bisher sicher noch gar kein Geld nach auslaufen der BV geflossen sein wird.
und noch was: wenn ihr (warum auch immer) laut in der betrieblichen Übung wäret, dann wäret ihr ja nun erstmal auf der sicheren Seite, bis der AG jedem AN einzeln die betriebliche Übung per Änderungskündigung kündigt. Gegen die Kündigung gehen alle AN per Klage vor, das wird ein Aufwand für den AG :-) und kostet
Erstellt am 18.08.2022 um 17:04 Uhr von GabrielBischoff
Wirkt die BV denn eventuell noch nach, auch wenn sie gekündigt ist?
Erstellt am 19.08.2022 um 07:54 Uhr von seehas
Es sind drei Kategorien von Zielen definiert:
1. Betriebsziele - hier kann ein bestimmter Umsatz oder ein Bilanzgewinn definiert werden ab dem eine Prämie fällig wird. Je besser die Zahlen, desto höher die Prämie.
2. Abteilungsziele - auch hier gibt es in der Regel Kennzahlen die verwendet werden können
3. Persönliche Ziele - Hier wird es überall da schwierig, wo ich keine Stückzahlen oder Ausschussquoten zählen kann. Hier ist es ratsam einen Katalog an Merkmalen zu erarbeiten die dann nach einem Punktesystem berechnet werden. Je nach Tätigkeit können das auch unterschiedliche Kriterien sein. Mögliche Kriterien wären z.B. Einsatzbereitschaft, Kundenfeedback, Mitarbeit im Team, Engagement im Betrieb über die eigentliche Tätigkeit hinaus, .....
Dann habt ihr eine Prämie die aus drei Anteilen besteht, von denen am Ende einer subjektiv ist. Das lässt sich nie ganz ausschalten.
Erstellt am 19.08.2022 um 12:10 Uhr von Enigmathika
"der alte BR ist dann jetzt 5 Monate aus dem Amt?
vorher galt die BV, die der BR gekündigt hat?
ganz ehrlich, warum macht ein BR so etwas ohne vorher zu klären was danach kommt?"
Das ist echt übel! Man könnte meinen, der alte BR wusste, dass er nicht wieder gewählt wird und hat noch schnell das Büro in Brand gesetzt. (für gewollt Missverstehende: Das ist eine Metapher? )