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Leistungsorientierte Vergütung

K
KOHL2016
Aug 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

Wir als Energieversorger im TV- V haben bisher ein 14tes Gehalt bezahlt bekommen, dieses soll nun in ein Leistungsorientiertes Entgelt umgewandelt werden, mit drei festgelegten Zielen. Persönliche, Team und Unternehmensziel. Wir als Betriebsrat tun uns wirklich schwer damit ,da wir eine Objektive Bewertung durch Vorgesetzte für kaum realisierbar halten.

Habt ihr eventuell Erfahrung in diesem Bereich oder kennt jemand Stellen die uns in diesem Thema Schulen können?

Vielleicht sind hier auch Betriebsräte aus dem selben Tarif die Interesse an einem persönlichen Austausch haben.

Würde mich freuen

386013

Community-Antworten (13)

U
UliPK

18.08.2022 um 16:54 Uhr

Schon mit deiner Gewerkschaft gesprochen?

R
Relfe

18.08.2022 um 17:06 Uhr

@KOHL2016

Verständnisfrage:
soll das im TV-V neu geregelt werden oder will euer AG mit euch eine BV verhandeln die eine Leistung aus dem TV-V "umdeklariert" --> läßt der TV-V sowas zu?

anderseits: wenn das im TV-V so festgelegt ist und ihr das so behalten wollt, wer soll euch zwingen dazu eine BV abzuschließen? Eigentlich wäre dann Nix-tun die richtige Strategie

K
KOHL2016

18.08.2022 um 17:13 Uhr

Das 14te Gehalt ist nicht im TV-V geregelt. Mit der Gewerkschaft habe ich auch gesprochen und es wird empfohlen einen externen Berater heran zuziehen.

Dachte ein Austausch mit anderen Betriebsräten ist eher Sinnvoll.

R
Relfe

18.08.2022 um 17:19 Uhr

ja ein Austausch ist (fast) immer sinnvoll, daher die Nachfragen, weil aus dem Eingangsthread kann man es durchaus als im TV-V geregelt verstehen. Also das Geld wird extra gezahlt, über den TV-V hinaus. Besteht dazu eine BV oder ist das in den AV der MA geregelt? Ist die BV (wenn sie den besteht) mit einer Klausel versehen, das weiterhin gilt bei Kündigung, bis eine neue BV abgeschlossen wurde? Oder kann der AG die BV kündigen und sie läuft dann zum Zeitpunkt xy aus?

der ungünstigste Fall wäre: es ist gar nicht geregelt und es ist kein "Anspruch" entstanden

B
Blaupunkt

18.08.2022 um 17:33 Uhr

Wodrin besteht das Problem, Geld nach Leistung zu bezahlen, anstatt mit der Gießkanne?

Sämtliche Ziele müssen SMART formuliert werden und natürlich kann man diese bewerten.

K
KOHL2016

18.08.2022 um 17:43 Uhr

Die BV ist bereits mit dem alten Betriebsrat gekündigt worden und momentan befinden wir uns in einer betrieblichen Übung..

Grundsätzlich habe ich auch kein Problem Geld nach Leistung auszubezahlen .Und auch das die Ziele SMART festgelegt werden verstehe ich auch.

Trotzdem versuche ich immer noch ein oder zwei konkrete und messbare Ziele zu finden z b bei Monteuren

C
celestro

18.08.2022 um 18:13 Uhr

"Sämtliche Ziele müssen SMART formuliert werden und natürlich kann man diese bewerten."

In der Theorie schon ... haben wir auch so ein System. Wer von den Chefs gemocht wird, erhält gute Bewertungen, wen irgendeiner auf dem Kieker hat, schlechte. Theoretisch müssten die Ziele alle objektiv bewertbar sein ... theoretisch.

C
celestro

18.08.2022 um 18:14 Uhr

"Die BV ist bereits mit dem alten Betriebsrat gekündigt worden und momentan befinden wir uns in einer betrieblichen Übung.."

Ich denke nicht, das eine betriebliche Übung in einer Zeit entstehen konnte, als es eine BV gab.

K
KOHL2016

18.08.2022 um 18:19 Uhr

Und genau da fängt für uns als BR das Problem an. Theorie muss auch in die Praxis umgesetzt werden. Welche Ziele sind den überhaupt erreichbar durch die einzelne Leistung. Und wie sieht es erst bei den Teamzielen aus.

Schwieriges Thema. Gerne auch mal außerhalb des Forums zum Austausch

R
Relfe

18.08.2022 um 18:46 Uhr

der alte BR ist dann jetzt 5 Monate aus dem Amt? vorher galt die BV, die der BR gekündigt hat? ganz ehrlich, warum macht ein BR so etwas ohne vorher zu klären was danach kommt?

und um eine betriebliche Übung entstehen zu lassen, reichen die 5 Monate wohl kaum aus, wobei nach dem Eingangsthread bisher sicher noch gar kein Geld nach auslaufen der BV geflossen sein wird.

und noch was: wenn ihr (warum auch immer) laut in der betrieblichen Übung wäret, dann wäret ihr ja nun erstmal auf der sicheren Seite, bis der AG jedem AN einzeln die betriebliche Übung per Änderungskündigung kündigt. Gegen die Kündigung gehen alle AN per Klage vor, das wird ein Aufwand für den AG :-) und kostet

G
GabrielBischoff

18.08.2022 um 19:04 Uhr

Wirkt die BV denn eventuell noch nach, auch wenn sie gekündigt ist?

S
seehas

19.08.2022 um 09:54 Uhr

Es sind drei Kategorien von Zielen definiert:

  1. Betriebsziele - hier kann ein bestimmter Umsatz oder ein Bilanzgewinn definiert werden ab dem eine Prämie fällig wird. Je besser die Zahlen, desto höher die Prämie.
  2. Abteilungsziele - auch hier gibt es in der Regel Kennzahlen die verwendet werden können
  3. Persönliche Ziele - Hier wird es überall da schwierig, wo ich keine Stückzahlen oder Ausschussquoten zählen kann. Hier ist es ratsam einen Katalog an Merkmalen zu erarbeiten die dann nach einem Punktesystem berechnet werden. Je nach Tätigkeit können das auch unterschiedliche Kriterien sein. Mögliche Kriterien wären z.B. Einsatzbereitschaft, Kundenfeedback, Mitarbeit im Team, Engagement im Betrieb über die eigentliche Tätigkeit hinaus, ..... Dann habt ihr eine Prämie die aus drei Anteilen besteht, von denen am Ende einer subjektiv ist. Das lässt sich nie ganz ausschalten.
E
enigmathika

19.08.2022 um 14:10 Uhr

"der alte BR ist dann jetzt 5 Monate aus dem Amt? vorher galt die BV, die der BR gekündigt hat? ganz ehrlich, warum macht ein BR so etwas ohne vorher zu klären was danach kommt?"

Das ist echt übel! Man könnte meinen, der alte BR wusste, dass er nicht wieder gewählt wird und hat noch schnell das Büro in Brand gesetzt. (für gewollt Missverstehende: Das ist eine Metapher? )

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