Hallo, ab wieviel MItarbeiter kann man einen Betriebsratwahl durchführen? Was ist die Mindestanzahl? Wir sind nur 2 Mitarbeiter. Danke und Gruß
Erstellt am 19.03.2014 um 16:52 Uhr von gironimo Oder § 1 BetrVG: In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen Wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt