BV zur Betriebsratswahl gescheitert - Anzeige wegen Behinderung der freien Betriebsratswahl stellen?
Hallo,
leider wurde unsere BV ein Reinfall, es wurden Leute von denen man wusste das sie sich negativ verhalten werden und vorallem eine Abstimmung nach Mehrheitsprinziep verhindern werden, bewusst zur Versammlung geschickt, so das diese nach kurzer Zeit durch Buh und Pfui Rufe abgebrochen wurde. Im Betrieb hat das bei den AN die Notdienst gemacht haben und auch zu diesem verpflichtet wurden, nun zwar bestürzen verursacht, jedoch ist es nun für einen friedlichen BR zu spät. Es gibt jedoch recht viele die diese Manipulation mit bekommen haben, das die Führungskräfte sie zum Nein sagen regelrecht vorbereitet haben, das würden die Kollegen auch gerne bezeugen. V.erdi hat uns von einer Arbeitsgerichtlichen Klage abgeraten und gesagt das ihnen schon vieles untergekommen sei, jedoch noch nie soetwas wie hier bei uns. Kann ich (wir) als BV für den Wahlvorstand verantwortlichen auch selbst Anzeige wegen Behinderung der freien Betriebsratswahl stellen und wie geht das?!
Community-Antworten (4)
20.12.2007 um 03:46 Uhr
Es ist bedauerlich, dass es so weit bei euch gekommen ist. Wegen einer Anzeige deswegen, würde ich mich persönlich aber an eurer Stelle von einem Anwalt beraten lassen.
Dennoch hoffe ich, dass bei euch die Kollegen jetzt etwas wach geworden sind und einmal über ihr eigenes Verhalten nachdenken.
20.12.2007 um 09:49 Uhr
Hallo Hans Dietrich Böckler man könnte beim zuständigen Arbeitsgericht einen Antrag stellen. Persönlich würde ich das eher sein lassen, ihr braucht dazu eine Rechtsbeistand. Für viel sinnvoller halte ich die nächste Betriebsversammlung Wahl des Wahlvorstandes im Vorfeld durch Einzelgespräche besser vorzubereiten, dass eine gesicherte Mehrheit zustande kommt.
20.12.2007 um 10:38 Uhr
Hallo Hans Dietrich Böckler aus BS,
das Ihr kein Einzelfall seid, sieht manim Gesetzbuch. § 17 Abs. 4 BetrVG sieht für diesen Fall vor : " Findet trotz Einladung keine Betriebsversammlung statt oder wählt die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand, so bestellt ihn das Arbeitsgericht auf Antrag von mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. § 16 Abs. 2 gilt entspechend."
Geht nochmals auf eure Gewerkschaft zu. Ihr könnt dem AG Vorschläge für den Wahlvorstand unterbreiten.
MfG Angi1
20.12.2007 um 23:47 Uhr
Hans Dietrich Böckler aus BS hört auf Überzeugungsarbeit zu leisten, das ist bei Euch wohl zwecklos. Konzentriert euch auf das wesentliche, und das ist der Wahlvorstand für die Betriebsratswahl. Die Wahl des Wahlvorstands ist in der Betriebsversammlung ist gescheitert. Nun können drei Arbeitnehmer des Betriebes beim Arbeitsgericht die Bestellung eines Wahlvorstands beantragen. Dafür brauchen die drei Kollegen keinen Rechtsanwalt und auch keine Gewerkschaft. Die drei Kollegen gehen sofort zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts und stellen dort unter Schilderung der Vorfälle, den Antrag. Die drei Kollegen die den Antrag stellen haben für ein halbes Jahr den besonderen Kündigungsschutz. Den Antrag könnt ihr morgen meist ab 9:00 Uhr, noch stellen.
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