Hallo zusammen,
habe eine Frage bezüglich der Wahlberechtigung eines befristet eingestellten Mitarbeiters.
Und zwar steht dieser zur Zeit noch auf der Wählerliste.
Allerdings endet sein Anstellungsverhältnis im Betrieb einen Tag nach der Betriebsratswahl.
Darf der MA noch wählen oder muss er von der Liste runter ?
Danke im Voraus für Feedback(s).