Bei uns wird im Oktober eine neue Schwerbehindertenvertretung gewählt. Aufgrund der Anzahl der sb MA wird ein einfaches Wahlverfahren durchgeführt. Nun meine Frage: von der Personalabteilung habe ich (VP) eine aktuelle Liste aller sb und gleichgestellten MA bekommen. Auf dieser Liste baue ich die Wählerliste auf. Was nun, wenn auf der Wahlversammlung ein Mitarbeiter wählen möchte, der schwerbehindert ist, aber nicht auf der Wählerliste steht, weil der AG gar nicht informiert ist über die Behinderung.

Soweit ich weiß, war es bei der BR-WAhl so, wer am Wahltag nicht auf der Wählerliste steht, kann nicht wählen, weil dieser im Vorfeld Zeit hatte, zu prüfen, ob er in der Wählerliste steht und wenn er "vergessen" wurde, ihn der Wahlvorstand (nach Prüfung) ggf. auf die Liste draufsetzt. (unser BR wurde im förmlichen Wahlverfahren gewählt).

Wie gesagt, wenn ein MA sb ist und nicht beim AG "gemeldet" ist (dazu ist der MA ja nicht verpflichtet) und nicht auf der Wählerliste steht, darf dieser wählen?

Danke für die Antworten schon mal im Voraus. Dana