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Muss die Wählerliste beschlossen werden?

B
Berger
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei der letzten WV-Sitzung haben sind wir die Wählerliste nochmal zur Kontrolle durchgegangen und haben ein paar Sachen gefunden. Die Änderungen sind jetzt nachgeführt worden. Eigentlich kann das jetzt so raus.

Frage, muss der WV diese Wählerliste beschließen, oder kann sie einfach so raus, auch ganz ohne Sitzung? Ich finde darüber nichts in der WO. Danke.

90203

Community-Antworten (3)

G
gironimo

19.03.2014 um 12:17 Uhr

sind wir die Wählerliste nochmal zur Kontrolle durchgegangen<

Also hat der WV doch ohnehin gemeinsam geprüft??

Alles was der WV tut, wird auch gemeinsam beschlossen. Die Aktivitäten des WV richten sich nach den Grundregeln des § 1 WO.

B
Berger

20.03.2014 um 09:21 Uhr

Ja ok, wir haben nur nicht hingesetzt und abgestimmt, wer ist dafür, wer ist dagegen usw.
Und es steht auch nicht im Protokoll wörtlich, der Wahlvorstand hat die Wählerliste beschlossen. Du meinst das ist trotzdem ok?

N
Nubbel

20.03.2014 um 09:27 Uhr

wo ist das problem? setzt euch zusammen, sagt ja und schreibt es auf

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