Wie ist die Rechtslage bei einer befristeten Wiedereinstellung
Unser Chef beabsichtigt eine Befristete Einstellung. Aber der neue Kollege hatte bei uns ein Unbefristetes Arbeitsverhältnis 2009 gekündig und war zwischen durch als Leiharbeiter bei uns. Wie ist die Rechtslage? Ist eine befristung zulässig?
Community-Antworten (3)
18.03.2014 um 12:49 Uhr
Ja, ist zulässig, der Kollege war länger als 3 Jahre weg, damit kann eine neue Befristung gemacht werden. Leiharbeit in der Firma ist nicht von Belang, der Kollege hatte einen Arbeitsvertrag mit der Verleihfirma.
18.03.2014 um 12:51 Uhr
Hallo rolfo, Wo steht das mit den 3 Jahren. Gruß alexus
18.03.2014 um 13:02 Uhr
Ein Arbeitnehmer, den Sie sachgrundlos befristet beschäftigen möchten, darf auch schon früher einmal in Ihrem Unternehmen beschäftigt gewesen sein. Aber: Die letzte Beschäftigung muss mindestens 3 Jahre zurückliegen.
(Urteil vom 6. April 2011, Az: 7 AZR 716/09)
Damit wurden die bisherigen Bestimmungen des TzBefrG ausgehebelt.
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