Erstellt am 18.03.2014 um 11:49 Uhr von rolfo
Ja, ist zulässig, der Kollege war länger als 3 Jahre weg, damit kann eine neue Befristung gemacht werden. Leiharbeit in der Firma ist nicht von Belang, der Kollege hatte einen Arbeitsvertrag mit der Verleihfirma.
Erstellt am 18.03.2014 um 11:51 Uhr von alexus
Hallo rolfo,
Wo steht das mit den 3 Jahren.
Gruß alexus
Erstellt am 18.03.2014 um 12:02 Uhr von rolfo
Ein Arbeitnehmer, den Sie sachgrundlos befristet beschäftigen möchten, darf auch schon früher einmal in Ihrem Unternehmen beschäftigt gewesen sein. Aber: Die letzte Beschäftigung muss mindestens 3 Jahre zurückliegen.
(Urteil vom 6. April 2011, Az: 7 AZR 716/09)
Damit wurden die bisherigen Bestimmungen des TzBefrG ausgehebelt.